Nied: Geschwindigkeitsreduktion während der Krötenwanderung
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, ab einer nächtlichen Außentemperatur über 5°C und/oder im Zeitraum vom
- Februar bis
- Mai eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Oeserstraße Höhe der Hausnummer 155 bis 180 einzuführen mit einer entsprechenden Beschilderung und eine regelmäßige Geschwindigkeitsüberprüfung soll durchgeführt werden.
Begründung
Eine oft unterschätzte Gefahr für Amphibien ist der Strömungsdruck durch Fahrzeuge. Bei Geschwindigkeiten von über 30 km/h werden sogar Amphibien getötet, die am Straßenrand sitzen. Der Strömungsdruck von Fahrzeugen bringt ihre inneren Organe zum Platzen und führt zu einem qualvollen Tod. Insbesondere für Menschen auf Motorrädern birgt ein überfahrenes Tier eine große Gefahr für einen Sturz und bei anderen Fahrzeugen könnte es bei nicht kontrollierbaren Ausweichmanövern zu Unfällen kommen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)