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Nied: Lücken im Krötenzaun schließen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Bereich des Krötenzauns befinden sich vier befestigte Forstwege (siehe beigefügte Karte). Von Ost nach West: -Griesheimer Weg -Scheidlachweg -Listweg -Wiesenhaagweg Darüber hinaus gibt es auch ein paar unbefestigte Erdwege. Alle Wege sind gemäß Forstgesetz für Fußgänger und Radfahrer zugänglich. Andere Verkehrsarten, insbesondere kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Um dies kenntlich zu machen, ist an allen Waldeingängen das Zeichen 250 StVO angebracht. Des Weiteren sind die Waldeinfahrten durch Waldschranken versperrt. Der Griesheimer Weg ist Zugang und Versorgungstrasse des Pumpwerks Griesheim. Der Listweg ist Zugang und Versorgungstrasse für zwei überregionale Gastrassen. Daher können diese beiden Wege nicht gesperrt werden. Der Scheidlachweg und der Wiesenhaagweg, sowie die Erdwege können theoretisch temporär für die Zeit der Krötenwanderung gesperrt werden. Hierzu muss der Betreiber des Krötenzaunes grundsätzlich in Abstimmung mit dem Waldbesitzer klären, in welcher Form die Sperrung im Rahmen der Verkehrssicherung (Form der Barriere, Hinweisschilder etc.) durchgeführt wird, um die Wegenutzenden wie z.B. Fahrradfahrer ausreichend auf die bestehende Barriere hinzuweisen. Der zuständige Revierförster steht dem Krötenzaunbetreiber für weitere Absprachen gerne zur Verfügung.