Baumverlust (acht Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2013, OM
2244 entstanden aus Vorlage:
OF 413/3 vom
21.05.2013 Betreff: Baumverlust (acht Bäume) und keine
Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2
Im Rahmen von
Sanierungsmaßnahmen wurden im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße
Nr. 2 acht Bäume gefällt, um offensichtlich Platz für Parkplätze zu
schaffen. Dieses Vorgehen des Grundstückeigentümers widerspricht ganz
offensichtlich der geltenden Vorgartensatzung für das Nordend. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat
aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - ob durch den Magistrat die Fällung von Bäumen sowie
die Rodung des gesamten Vorgartens genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher
Begründung; - ob die Untere
Naturschutzbehörde in den Entscheidungsprozess einbezogen wurde und wenn ja,
welche Untersuchungen diese veranlasst hat und zu welchen Ergebnissen sie
kam; - ob die Fällung der
Bäume so dringend geboten war, dass der Ortsbeirat von dem Vorhaben nicht
vorher unterrichtet und zu einer Meinungsäußerung aufgefordert werden
konnte; - welche Auflagen für
Neu-/Nachpflanzungen seitens des Magistrats vorliegen; - falls der Vorgarten versiegelt wurde/wird, um
Parkplätze zu bauen, wie der Magistrat darauf einwirken wird, dass der
Vorgarten entsiegelt bleibt/wird; - welche Maßnahmen der Magistrat gegen die
widerrechtliche Fällung der Bäume, falls die Fällung der Bäume von den
zuständigen Stellen nicht genehmigt worden ist, zu ergreifen gedenkt, um den vorherigen Zustand des Vorgartens
wiederherzustellen. Begründung: Das Außengelände des Grundstücks Feyerleinstraße
Nr. 2 wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entgrünt und Bäume wurden,
wohl mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde, gefällt. Dennoch gilt im Nordend die Vorgartensatzung. Diese
lässt keine Versiegelung der Vorgärten zu. Denn im so eng bebauten Nordend ist
es extrem wichtig, jede wasserdurchlässige Fläche zu schützen und zu erhalten
und mehr Bäume zu pflanzen als zu fällen. Alter Baumbestand ist unentbehrlich, gerade im
Nordend mit seiner hohen Verdichtung und einer eher schlechten Klimabilanz. Die
Erhaltung des Baumbestandes, jedoch ganz speziell alter Bäume, ist enorm
wichtig. Des Weiteren gelten im Nordend die Erhaltungs- und die
Vorgartensatzung. Von daher hat eine zeitnahe Aufklärung und Information hierzu
für den Ortsbeirat höchste Priorität. Anlage 1 (ca.
188 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2013, ST 1153
Aktenzeichen: 79 1