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Baumverlust (acht Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2013, OM 2244 entstanden aus Vorlage: OF 413/3 vom 21.05.2013 Betreff: Baumverlust (acht Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen wurden im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 acht Bäume gefällt, um offensichtlich Platz für Parkplätze zu schaffen. Dieses Vorgehen des Grundstückeigentümers widerspricht ganz offensichtlich der geltenden Vorgartensatzung für das Nordend. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - ob durch den Magistrat die Fällung von Bäumen sowie die Rodung des gesamten Vorgartens genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung; - ob die Untere Naturschutzbehörde in den Entscheidungsprozess einbezogen wurde und wenn ja, welche Untersuchungen diese veranlasst hat und zu welchen Ergebnissen sie kam; - ob die Fällung der Bäume so dringend geboten war, dass der Ortsbeirat von dem Vorhaben nicht vorher unterrichtet und zu einer Meinungsäußerung aufgefordert werden konnte; - welche Auflagen für Neu-/Nachpflanzungen seitens des Magistrats vorliegen; - falls der Vorgarten versiegelt wurde/wird, um Parkplätze zu bauen, wie der Magistrat darauf einwirken wird, dass der Vorgarten entsiegelt bleibt/wird; - welche Maßnahmen der Magistrat gegen die widerrechtliche Fällung der Bäume, falls die Fällung der Bäume von den zuständigen Stellen nicht genehmigt worden ist, zu ergreifen gedenkt, um den vorherigen Zustand des Vorgartens wiederherzustellen. Begründung: Das Außengelände des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entgrünt und Bäume wurden, wohl mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde, gefällt. Dennoch gilt im Nordend die Vorgartensatzung. Diese lässt keine Versiegelung der Vorgärten zu. Denn im so eng bebauten Nordend ist es extrem wichtig, jede wasserdurchlässige Fläche zu schützen und zu erhalten und mehr Bäume zu pflanzen als zu fällen. Alter Baumbestand ist unentbehrlich, gerade im Nordend mit seiner hohen Verdichtung und einer eher schlechten Klimabilanz. Die Erhaltung des Baumbestandes, jedoch ganz speziell alter Bäume, ist enorm wichtig. Des Weiteren gelten im Nordend die Erhaltungs- und die Vorgartensatzung. Von daher hat eine zeitnahe Aufklärung und Information hierzu für den Ortsbeirat höchste Priorität. Anlage 1 (ca. 188 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1153 Aktenzeichen: 79 1