Baumverlust (8 Bäume) auf dem Grundstück Feyerleinstraße Nr. 2
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Grundstück Feyerleinstraße Nr. 2 Auf dem Grundstück Feyerleinstraße 2 sind insgesamt 8 Bäume, darunter eine alte Linde, ein Ahorn, eine Magnolie und ein Ginkgo gefällt worden. Der Eigentümer soll die Notwendigkeit der Fällung so begründet haben, dass bei dem Haus Mauerrisse durch Baumwurzeln entstanden seien. Doch nach Aushebung eines Grabens rings um das Haus wurde das nicht festgestellt. Die Hausrisse hatten andere offenbar andere Ursachen. Die Untere Naturschutzbehörde soll der Fällung der Bäume zugestimmt haben. Im Vorgarten werden offensichtlich Parkplätze angelegt. Von der Pflicht einer Nachpflanzung der Bäume ist nichts bekannt. Dies voraus geschickt,
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2013, OF 405/3
Betreff: Baumverlust (8 Bäume) auf dem
Grundstück Feyerleinstraße Nr. 2 Auf dem Grundstück Feyerleinstraße 2 sind insgesamt
8 Bäume, darunter eine alte Linde, ein Ahorn, eine Magnolie und ein Ginkgo
gefällt worden. Der Eigentümer soll die Notwendigkeit der Fällung so begründet
haben, dass bei dem Haus Mauerrisse durch Baumwurzeln entstanden seien. Doch
nach Aushebung eines Grabens rings um das Haus wurde das nicht festgestellt.
Die Hausrisse hatten andere offenbar andere Ursachen. Die Untere
Naturschutzbehörde soll der Fällung der Bäume zugestimmt haben. Im Vorgarten
werden offensichtlich Parkplätze angelegt. Von der Pflicht einer Nachpflanzung
der Bäume ist nichts bekannt. Dies voraus geschickt, möge der Ortsbeirat
beschließen: der Magistrat wird aufgefordert,. folgende Fragen zu
beantworten - Ist dem Magistrat bekannt, dass
der Eigentümer des Grundstückes Feyerleinstr. 2 die Fällung von 8 Bäumen auf
seinem Grundstück veranlasst hat?: - Wurde der Magistrat vor der Fällung der Bäume über
die Absicht des Eigentümers unterrichtet und wenn ja, welche Begründungen
wurden angeführt? - Wurde
die Untere Naturschutzbehörde in den Entscheidungsprozess einbezogen und wenn
ja, welche Untersuchungen hat diese veranlasst und zu welchem Ergebnis kam
sie? - War die Fällung der
Bäume so dringend geboten, dass der Ortsbeirat von dem Vorhaben nicht vorher
unterrichtet und zu einer Meinungsäußerung aufgefordert werden
konnte? - Wenn die Fällung
der Bäume von den zuständigen Stellen genehmigt worden ist, wurde der
Eigentümer zu entsprechenden Nachpflanzungen verpflichtet? - Sollte die Fällung der Bäume von
den zuständigen Stellen nicht genehmigt worden sein: welche Maßnahmen gedenkt
der Magistrat gegen die dann widerrechtliche Fällung der Bäume gegen den
Eigentümer zu ergreifen? Begründung: Durch diese evtl. rechtswidrige Fällung ist dem
Stadtteil ein beträchtlicher ökologischer Schaden entstanden. Er widerspricht
den Absichten der Stadt Frankfurt, als "Green City" bezeichnet zu werden.
Anlage 1 (ca. 157 KB) Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
21.05.2013, OF
413/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3
am 23.05.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF
405/3 wurde zurückgezogen.