Baumverlust (8 Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße.Nr..2
Vorlagentyp: OF GRÜNE, SPD, LINKE.
Begründung
Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen wurden im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 8 Bäume gefällt, um offensichtlich Platz für Parkplätze zu schaffen. Dieses Vorgehen des Grundstückeigentümers widerspricht ganz offensichtlich der geltenden Vorgartensatzung für das Nordend.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2013, OF 413/3
Betreff: Baumverlust (8 Bäume) und keine
Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen wurden im
Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 8 Bäume gefällt, um
offensichtlich Platz für Parkplätze zu schaffen. Dieses Vorgehen des
Grundstückeigentümers widerspricht ganz offensichtlich der geltenden
Vorgartensatzung für das Nordend. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu
prüfen und zu berichten - Wurde durch den Magistrat die Fällung von Bäumen
sowie die Rodung des gesamten Vorgartens genehmigt und wenn ja, mit welcher
Begründung? - Wurde die
Untere Naturschutzbehörde in den Entscheidungsprozess einbezogen und wenn ja,
welche Untersuchungen hat diese veranlasst und zu welchen Ergebnissen kam
sie? - War die Fällung der
Bäume so dringend geboten, dass der Ortsbeirat von dem Vorhaben nicht vorher
unterrichtet und zu einer Meinungsäußerung aufgefordert werden konnte? - Welche Auflagen für
Neu-/Nachpflanzungen seitens des Magistrats liegen vor? - Falls der der Vorgarten versiegelt wurde/wird, um
Parkplätze zu bauen, wird die Stadt darauf einwirken, dass der Vorgarten
entsiegelt bleibt/wird. -
Sollte die Fällung der Bäume von den zuständigen Stellen nicht genehmigt worden
sein: welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat gegen die dann widerrechtliche
Fällung der Bäume zu ergreifen, um den vorherigen Zustand des Vorgartens wieder
herzustellen Begründung: Das Außengelände des Grundstücks Feyerleinstraße
Nr. 2 wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entgrünt und Bäume wurden,
wohl mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde, gefällt. Dennoch gilt im Nordend die Vorgartensatzung. Und
diese lässt keine Versiegelung der Vorgärten zu. Denn im so eng bebauten
Nordend ist es extrem wichtig, jede wasserdurchlässige Fläche zu schützen und
zu erhalten. Und mehr Bäume zu pflanzen als zu fällen Alter Baumbestand ist unentbehrlich, gerade im
Nordend mit seiner hohen Verdichtung und einer eher schlechten Klimabilanz. Die
Erhaltung des Baumbestandes, jedoch ganz speziell alter Bäume, ist enorm
wichtig. Des Weiteren gelten im Nordend die Erhaltungs- und die
Vorgartensatzung. Von daher hat eine zeitnahe Aufklärung und Information hierzu
für den Ortsbeirat höchste Priorität. Anlage 1 (ca. 188 KB) Antragsteller:
GRÜNE
SPD
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
08.05.2013, OF
404/3
Antrag vom 09.05.2013, OF 405/3
Antrag vom
10.05.2013, OF
403/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3
am 23.05.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2244 2013
Die
Vorlage OF 413/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme