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Baumverlust (acht Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1153 Betreff: Baumverlust (acht Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 Die Genehmigung zur Beseitigung der genannten Bäume wurde durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt. Das Gebäude Feyerleinstraße 2 zeigte erhebliche Setzungsschäden, die durch Schrumpfung der im Untergrund anstehenden Tone ausgelöst wurden. Seit den 1970`er Jahren wurde hierzu in mehreren Baugrundgutachten der Baumbestand als Ursache für den Wasserentzug beschrieben. In der Folge wurden in den 70`er und 90`er Jahren, mit erheblichem Kostenaufwand und unter Erhalt des Baumbestandes, Sanierungsmaßnahmen am Gebäude und den Fundamenten zur Ertüchtigung der Statik und der Fundamente ergriffen. Da nun erneut gravierende Gebäudeschäden entstanden waren, die wieder umfangreiche und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen erforderlich machten, wurde jetzt einen Antrag auf Beseitigung der Bäume gestellt. Die Genehmigung war nach § 3 (1a) der Baumschutzsatzung zu erteilen, da der zumutbare Aufwand zum Erhalt der Bäume überschritten war. Im Kontext des Antragsverfahrens wurden die Auflage zur Nachpflanzung von drei kleinwachsenden Laubbäumen sowie eine Ausgleichszahlung gemäß § 4 (3) der Baumschutzsatzung für den entstandenen Grünverlust festgesetzt. Eine neue Zaunanlage wird errichtet und der Vorgarten gärtnerisch angelegt. Die Überlegung des Eigentümers, im Vorgarten einen Stellplatz herzustellen, hat dieser verworfen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit respektive des Ortsbeirates im Genehmigungsverfahren ist in der Baumschutzsatzung nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2013, OM 2244

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