Baumverlust (acht Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST
1153
Betreff: Baumverlust (acht
Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr.
2 Die Genehmigung zur Beseitigung
der genannten Bäume wurde durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt.
Das Gebäude Feyerleinstraße 2 zeigte erhebliche
Setzungsschäden, die durch Schrumpfung der im Untergrund anstehenden Tone
ausgelöst wurden. Seit den 1970`er Jahren wurde hierzu in mehreren
Baugrundgutachten der Baumbestand als Ursache für den Wasserentzug beschrieben.
In der Folge wurden in den 70`er und 90`er Jahren, mit erheblichem
Kostenaufwand und unter Erhalt des Baumbestandes, Sanierungsmaßnahmen am
Gebäude und den Fundamenten zur Ertüchtigung der Statik und der Fundamente
ergriffen. Da nun erneut gravierende Gebäudeschäden entstanden waren, die
wieder umfangreiche und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen erforderlich
machten, wurde jetzt einen Antrag auf Beseitigung der Bäume gestellt. Die
Genehmigung war nach § 3 (1a) der Baumschutzsatzung zu erteilen, da der
zumutbare Aufwand zum Erhalt der Bäume überschritten war. Im Kontext des
Antragsverfahrens wurden die Auflage zur Nachpflanzung von drei kleinwachsenden
Laubbäumen sowie eine Ausgleichszahlung gemäß § 4 (3) der Baumschutzsatzung für
den entstandenen Grünverlust festgesetzt. Eine neue Zaunanlage wird errichtet
und der Vorgarten gärtnerisch angelegt. Die Überlegung des Eigentümers, im
Vorgarten einen Stellplatz herzustellen, hat dieser verworfen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit
respektive des Ortsbeirates im Genehmigungsverfahren ist in der
Baumschutzsatzung nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.05.2013, OM 2244