Keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Grundstück Feyerleinstr. 2 der Vorgarten nicht durch Parkplätze versiegelt wird oder versiegelt wurde. Und darauf hinzuwirken, dass es Nachpflanzungen von Bäumen geben wird. Begründung: Das Außengelände des Grundstücks Feyerleinstr. 2 wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entgrünt und Bäume wurden, wohl mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde, gefällt. Dennoch gilt im Nordend die Vorgartensatzung. Und diese lässt keine Versiegelung der Vorgärten zu. Denn im so eng bebauten Nordend ist es extrem wichtig, jede wasserdurchlässige Fläche zu schützen und zu erhalten. Und mehr Bäume zu pflanzen als zu fällen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2013, OF 403/3
Betreff: Keine Parkplätze im Vorgarten des
Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 Der Ortsbeirat möge beschließen,
den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Grundstück
Feyerleinstr. 2 der Vorgarten nicht durch Parkplätze versiegelt wird oder
versiegelt wurde. Und darauf hinzuwirken, dass es Nachpflanzungen von
Bäumen geben wird. Begründung: Das Außengelände des Grundstücks Feyerleinstr. 2
wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entgrünt und Bäume wurden, wohl mit
Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde, gefällt. Dennoch gilt im Nordend die Vorgartensatzung. Und
diese lässt keine Versiegelung der Vorgärten zu. Denn im so eng bebauten
Nordend ist es extrem wichtig, jede wasserdurchlässige Fläche zu schützen und
zu erhalten. Und mehr Bäume zu pflanzen als zu fällen. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
21.05.2013, OF
413/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3
am 23.05.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF
403/3 wurde zurückgezogen.