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Keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Grundstück Feyerleinstr. 2 der Vorgarten nicht durch Parkplätze versiegelt wird oder versiegelt wurde. Und darauf hinzuwirken, dass es Nachpflanzungen von Bäumen geben wird. Begründung: Das Außengelände des Grundstücks Feyerleinstr. 2 wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entgrünt und Bäume wurden, wohl mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde, gefällt. Dennoch gilt im Nordend die Vorgartensatzung. Und diese lässt keine Versiegelung der Vorgärten zu. Denn im so eng bebauten Nordend ist es extrem wichtig, jede wasserdurchlässige Fläche zu schützen und zu erhalten. Und mehr Bäume zu pflanzen als zu fällen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2013, OF 403/3 Betreff: Keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Grundstück Feyerleinstr. 2 der Vorgarten nicht durch Parkplätze versiegelt wird oder versiegelt wurde. Und darauf hinzuwirken, dass es Nachpflanzungen von Bäumen geben wird. Begründung: Das Außengelände des Grundstücks Feyerleinstr. 2 wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entgrünt und Bäume wurden, wohl mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde, gefällt. Dennoch gilt im Nordend die Vorgartensatzung. Und diese lässt keine Versiegelung der Vorgärten zu. Denn im so eng bebauten Nordend ist es extrem wichtig, jede wasserdurchlässige Fläche zu schützen und zu erhalten. Und mehr Bäume zu pflanzen als zu fällen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.05.2013, OF 413/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 403/3 wurde zurückgezogen.