Keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2
Begründung
Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Grundstück Feyerleinstr. 2 der Vorgarten nicht durch Parkplätze versiegelt wird oder versiegelt wurde. Und darauf hinzuwirken, dass es Nachpflanzungen von Bäumen geben wird. Begründung: Das Außengelände des Grundstücks Feyerleinstr. 2 wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entgrünt und Bäume wurden, wohl mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde, gefällt. Dennoch gilt im Nordend die Vorgartensatzung. Und diese lässt keine Versiegelung der Vorgärten zu. Denn im so eng bebauten Nordend ist es extrem wichtig, jede wasserdurchlässige Fläche zu schützen und zu erhalten. Und mehr Bäume zu pflanzen als zu fällen.
Inhalt
Antrag vom 10.05.2013, OF 403/3
Betreff: Keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Grundstück Feyerleinstr. 2 der Vorgarten nicht durch Parkplätze versiegelt wird oder versiegelt wurde. Und darauf hinzuwirken, dass es Nachpflanzungen von Bäumen geben wird. Begründung: Das Außengelände des Grundstücks Feyerleinstr. 2 wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entgrünt und Bäume wurden, wohl mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde, gefällt. Dennoch gilt im Nordend die Vorgartensatzung. Und diese lässt keine Versiegelung der Vorgärten zu. Denn im so eng bebauten Nordend ist es extrem wichtig, jede wasserdurchlässige Fläche zu schützen und zu erhalten. Und mehr Bäume zu pflanzen als zu fällen.