Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 261
Betreff: Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße An der genannten Örtlichkeit darf aufgrund der hohen Fahrzeugzahlen und der vorhandenen zwei Fahrspuren kein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Auf eine Fahrspur kann wegen der Leistungsfähigkeit der Kreuzung nicht verzichtet werden. Der Anregung des Ortsbeirates kann deshalb nicht entsprochen werden. Im Rahmen der Planung für die Ansiedlung eines Logistikparks wurden Verbesserungen der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes und Verbesserungen für den Radverkehr und den ÖPNV auf der Westerbachstraße mitbetrachtet. Dazu muss die Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße umgebaut werden. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 23. Oktober 2008, ST 1521, zugesagten Verbesserungen für den Radverkehr werden in diesem Rahmen umgesetzt. Über den Zeitpunkt dieser Umbaumaßnahmen kann zurzeit jedoch noch keine Aussage getroffen werden.