Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST
261
Betreff: Sichere Querung
der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße An der genannten Örtlichkeit darf
aufgrund der hohen Fahrzeugzahlen und der vorhandenen zwei Fahrspuren kein
Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Auf eine Fahrspur kann wegen der
Leistungsfähigkeit der Kreuzung nicht verzichtet werden. Der Anregung des Ortsbeirates kann deshalb nicht
entsprochen werden. Im Rahmen der Planung für die Ansiedlung eines
Logistikparks wurden Verbesserungen der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes
und Verbesserungen für den Radverkehr und den ÖPNV auf der Westerbachstraße
mitbetrachtet. Dazu muss die Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße
umgebaut werden. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 23. Oktober
2008, ST 1521, zugesagten Verbesserungen für den Radverkehr werden in diesem
Rahmen umgesetzt. Über den Zeitpunkt dieser Umbaumaßnahmen kann zurzeit jedoch
noch keine Aussage getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238