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Wohnraumleerstand im Nordend

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2013, OM 2139 entstanden aus Vorlage: OF 360/3 vom 28.02.2013 Betreff: Wohnraumleerstand im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viel und welcher Wohnraum im Nordend aus welchem Grund zum Stichtag 1. März 2013 nicht dem bestimmungsgemäßen Zweck zur Verfügung stand. Grundlage des Berichts und Bewertungsmaßstab sollten die Bestimmungen der früheren Hessischen Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 25.01.1972 sein, die von der Hessischen Landesregierung im Jahr 2004 außer Kraft gesetzt wurde. Begründung: Anfragen über Wohnraumleerstand im Nordend nehmen immer mehr zu. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll und notwendig herauszuarbeiten, inwieweit Zweckentfremdungsverbote dem Leerstand entgegenwirken könnten. Dafür soll das erbetene Material die Grundlage liefern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 985 Anregung an den Magistrat vom 10.12.2015, OM 4848 Aktenzeichen: 64 0