Wohnraumleerstand im Nordend
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2013, OM
2139 entstanden aus
Vorlage: OF 360/3 vom
28.02.2013 Betreff: Wohnraumleerstand im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, wie viel und welcher Wohnraum im Nordend aus welchem
Grund zum Stichtag 1. März 2013 nicht dem bestimmungsgemäßen Zweck zur
Verfügung stand. Grundlage des Berichts und Bewertungsmaßstab sollten die
Bestimmungen der früheren Hessischen Verordnung über das Verbot der
Zweckentfremdung von Wohnraum vom 25.01.1972 sein, die von der Hessischen
Landesregierung im Jahr 2004 außer Kraft gesetzt wurde. Begründung: Anfragen über Wohnraumleerstand im Nordend nehmen
immer mehr zu. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll und notwendig
herauszuarbeiten, inwieweit Zweckentfremdungsverbote dem Leerstand
entgegenwirken könnten. Dafür soll das erbetene Material die Grundlage
liefern. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 28.06.2013, ST 985
Anregung an den
Magistrat vom 10.12.2015, OM 4848
Aktenzeichen: 64 0