Wohnraumleerstand im Nordend
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie viel und welcher Wohnraum im Nordend aus welchem Grund zum Stichtag
- März 2013 nicht dem bestimmungsgemäßen Zweck zur Verfügung stand. Grundlage des Berichts und Bewertungsmaßstab sollten die Bestimmungen der früheren Hessischen Verordnung über das Verbot der Zweckent fremdung von Wohnraum vom25. 1. 1972 sein, die von der hessischen Landesregierung 2004 außer Kraft gesetzt wurde. Begründung: Anfragen über Wohnraumleerstand im Nordend nehmen immer mehr zu. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll und notwendig herauszuarbeiten, inwieweit Zweckentfremdungsverbote dem Leerstand entgegenwirken könnten. Dafür soll das erbetene Material die Grundlage liefern.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2013, OF 360/3
Betreff: Wohnraumleerstand im Nordend Der Ortsbeirat möge
beschließen, Der
Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie viel und welcher
Wohnraum im Nordend aus welchem Grund zum Stichtag 1.März 2013 nicht dem
bestimmungsgemäßen Zweck zur Verfügung stand. Grundlage des Berichts und
Bewertungsmaßstab sollten die Bestimmungen der früheren
Hessischen Verordnung über das Verbot der Zweckent
fremdung von Wohnraum vom25. 1. 1972 sein, die von
der hessischen Landesregierung 2004 außer Kraft gesetzt wurde. Begründung: Anfragen über Wohnraumleerstand im Nordend nehmen
immer mehr zu. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll und notwendig
herauszuarbeiten, inwieweit Zweckentfremdungsverbote dem Leerstand
entgegenwirken könnten. Dafür soll das erbetene Material die Grundlage
liefern. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3
am 14.03.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF
360/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3
am 18.04.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2139 2013
Die
Vorlage OF 360/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FREIE WÄHLER (=
Ablehnung)