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Wohnraumleerstand im Nordend

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie viel und welcher Wohnraum im Nordend aus welchem Grund zum Stichtag

  1. März 2013 nicht dem bestimmungsgemäßen Zweck zur Verfügung stand. Grundlage des Berichts und Bewertungsmaßstab sollten die Bestimmungen der früheren Hessischen Verordnung über das Verbot der Zweckent fremdung von Wohnraum vom25. 1. 1972 sein, die von der hessischen Landesregierung 2004 außer Kraft gesetzt wurde. Begründung: Anfragen über Wohnraumleerstand im Nordend nehmen immer mehr zu. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll und notwendig herauszuarbeiten, inwieweit Zweckentfremdungsverbote dem Leerstand entgegenwirken könnten. Dafür soll das erbetene Material die Grundlage liefern.

Inhalt

Antrag vom 28.02.2013, OF 360/3

Betreff: Wohnraumleerstand im Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie viel und welcher Wohnraum im Nordend aus welchem Grund zum Stichtag

  1. März 2013 nicht dem bestimmungsgemäßen Zweck zur Verfügung stand. Grundlage des Berichts und Bewertungsmaßstab sollten die Bestimmungen der früheren Hessischen Verordnung über das Verbot der Zweckent fremdung von Wohnraum vom25.

  2. 1972 sein, die von der hessischen Landesregierung 2004 außer Kraft gesetzt wurde. Begründung: Anfragen über Wohnraumleerstand im Nordend nehmen immer mehr zu. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll und notwendig herauszuarbeiten, inwieweit Zweckentfremdungsverbote dem Leerstand entgegenwirken könnten. Dafür soll das erbetene Material die Grundlage liefern.Beratung im Ortsbeirat: 3

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