Leerstand von Wohnhäusern beenden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST
514
Betreff: Leerstand von
Wohnhäusern beenden Seit dem Wegfall des Verbotes der
Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 2004 in Hessen hat der Magistrat keine
rechtliche Handhabe mehr, gegen den Leerstand von Wohnungen mit behördlichen
Maßnahmen vorzugehen. Mangels einer gesetzlichen Grundlage erfordert eine
Nutzbarmachung leerstehender Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen
daher die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Eigentümern, die jedoch bei
leerstehenden Gebäuden - dafür spricht bereits der jahrelange Leerstand - in
der Regel nicht erreichbar sind. Die geringen Erfolgsaussichten stehen hierbei
in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand, weswegen der Magistrat seine
Ressourcen zur Aufgabenbewältigung der Versorgung und Unterbringung von
Flüchtlingen auf erfolgversprechendere Modelle konzentriert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.12.2015, OM 4848