Höhere Priorisierung der Lichtsignalanlage Altenhöferallee/GrafvonStauffenbergAllee
Begründung
Lichtsignalanlage Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee Vorgang: OM 4604/15 OBR 12; OM 5079/16 OBR 12; OM 2127/17 OBR 12; ST 279/18 Der Magistrat wird gebeten die bereits genehmigte Lichtsignalanlage an der Ecke Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenberg-Allee mit einer höheren Priorität auf der Vormerkliste zu versehen. Insbesondere aktuelle Unfälle (siehe Pressemeldung POL-F: 180606 - 566, aber auch POL-F: 171119 -1234) machen dies nötig. Begründung: Die Lichtsignalanlage (LSA) wurde in der ST 279 vom 09.02.2018 genehmigt, allerdings mit der Einschränkung, dass nur eine gewisse Anzahl von LSA im Jahr errichtet werden. Die Priorität wird wesentlich nach dem Faktor Verkehrssicherheit vergeben. Aufgrund aktueller Unfälle ist es hier nötig die oben genannte LSA mit einer höheren Priorität auf der Vormerkliste zu versehen.