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Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Temo 30 am Nordende der Altenhöferallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 131 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Temo 30 am Nordende der Altenhöferallee Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2.: Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist im Zusammenhang mit der Lage der bestehenden Bushaltestelle, die Voraussetzung für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) nicht gegeben: "Halten Busse auf der Fahrbahn, ist die Anordnung von eines FGÜ nur hinter der Haltestelle und auch nur dann zulässig, wenn die Bushaltestelle in Gegenrichtung nicht ebenfalls am FGÜ liegt". Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die gemäß R-FGÜ 2001 erforderlichen Fußgängerzahlen nicht erreicht werden. Wie am Ortstermin am 11.07.2016 erörtert, bestehen in diesem Bereich Konflikte mit der bestehenden Feuerwehrzufahrt sowie der Einfahrt des Grünflächenamtes in die Ricky-Adler-Straße und den Valentin-Schmetzer-Weg. Die nächste vorhandene Querungshilfe mit ausgebauter Mittelinsel ist nur knappe 25 Meter von der o.g. Bushaltestelle entfernt. Eine Fußgängerquerung dient der Sicherheit der Fußgänger und sollte nicht als Instrument zur Geschwindigkeitsreduzierung eingesetzt werden. Dem Wunsch nach einem weiteren Fußgängerüberweg in Höhe der Haltestelle "Paul-Apel-Straße" (Nähe Ricky-Adler-Straße/Valentin-Schmetzer-Weg) kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 710 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2127