Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Temo 30 am Nordende der Altenhöferallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST
131
Betreff: Erhöhung der
Verkehrssicherheit durch Temo 30 am Nordende der Altenhöferallee Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2.: Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist im Zusammenhang mit der Lage der
bestehenden Bushaltestelle, die Voraussetzung für die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges (FGÜ) nicht gegeben: "Halten Busse auf der Fahrbahn, ist die
Anordnung von eines FGÜ nur hinter der Haltestelle und auch nur dann zulässig,
wenn die Bushaltestelle in Gegenrichtung nicht ebenfalls am FGÜ liegt". Darüber
hinaus ist davon auszugehen, dass die gemäß R-FGÜ 2001 erforderlichen
Fußgängerzahlen nicht erreicht werden. Wie am Ortstermin am 11.07.2016 erörtert, bestehen
in diesem Bereich Konflikte mit der bestehenden Feuerwehrzufahrt sowie der
Einfahrt des Grünflächenamtes in die Ricky-Adler-Straße und den
Valentin-Schmetzer-Weg. Die nächste vorhandene Querungshilfe mit ausgebauter
Mittelinsel ist nur knappe 25 Meter von der o.g. Bushaltestelle entfernt. Eine
Fußgängerquerung dient der Sicherheit der Fußgänger und sollte nicht als
Instrument zur Geschwindigkeitsreduzierung eingesetzt werden. Dem Wunsch nach einem weiteren Fußgängerüberweg in
Höhe der Haltestelle "Paul-Apel-Straße" (Nähe
Ricky-Adler-Straße/Valentin-Schmetzer-Weg) kann aus den genannten Gründen nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 710
Anregung an den
Magistrat vom 15.09.2017, OM 2127