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Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2417

Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass unter Beibehaltung der Begrenzungslinie zur Fahrbahn hin eine neue Begrenzungslinie zum Gehweg hin markiert wird. Der Gehweg wird damit um mindestens 0,5 m verbreitert. Die Beibehaltung der Fahrbahnbreite ist zur Abwicklung des fließenden und des Parkverkehrs jedoch erforderlich und kann daher nicht reduziert werden.