Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST
102
Betreff: Reduzierung der
Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße In dem angesprochenen Bereich
stehen etwa 3200 Bewohnerinnen und Bewohner etwa 2600 Beschäftigten gegenüber.
Vor diesem Hintergrund ist aus der Sicht des Magistrats weniger von
Durchgangsverkehr, sondern eher von Ziel- und Quellverkehr auszugehen. Zu 1.: . Nach Auffassung des Magistrats ist bereits Tempo 30
ein wirksames Mittel, in Wohngebieten die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Angesichts des dichten Netzes von Schulwegen und Kinderbetreuungseinrichtungen
im Stadtgebiet ist es nicht möglich, jede Kreuzung deutlich hervorzuheben
Der Magistrat verweist in diesem
Zusammenhang auf seine Stellungnahme ST 1628 vom 15.10.2012 zur Anregung OM
1343 und hält weitere Maßnahmen nicht für notwendig. Zu 2.: Dem Vorschlag kann durch die Verlagerung der
Stellplätze weiter auf die Fahrbahn im Bereich der Südseite der
Cronstettenstraße zwischen der Eysseneckstraße und der Aystettstraße
entsprochen werden. Zu 3.: Generelles Ziel der Verkehrsplanung in Frankfurt am
Main ist es, durch flächenhafte Verkehrsberuhigung den stadtteilbezogenen Ziel-
und Quellverkehr auf einem Grundnetz von Hauptverkehrsstraßen zu bündeln und
dieses Hauptverkehrsstraßennetz auf kurzem Weg an das übergeordnete Netz
leistungsfähiger Straßen anzubinden. Dieses Grundprinzip ist auch bei der
Verkehrsplanung für das Nordend berücksichtigt worden. Verkehrsreduzierungen durch verkehrsbeschränkende
Maßnahmen, wie z.B. Änderung der Verkehrsführung an einer Stelle, sind
zwangsläufig mit Verkehrszunahmen an anderer Stelle verbunden. Eine Entlastung
der Cronstettenstraße im Abschnitt zwischen der Eckenheimer und der
Eschersheimer Landstraße führt beispielsweise zu einer Mehrbelastung der
umliegenden Straßenzüge, die in einer Tempo-30-Zone liegen. Zu 4.: In diesem Jahr wurden in der Cronstettenstraße
bereits 14 Geschwindigkeitskontrollen zu unterschiedlichen Zeiten, auch in den
Morgenstunden, durchgeführt. Der Wunsch des Ortsbeirats nach mehr
Geschwindigkeitskontrollen im morgendlichen Berufsverkehr wird entsprochen und
im Rahmen der Einsatzplanung entsprechend berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.09.2012, OM 1558
Anregung an den
Magistrat vom 24.08.2017, OM 2069