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Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 102 Betreff: Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße In dem angesprochenen Bereich stehen etwa 3200 Bewohnerinnen und Bewohner etwa 2600 Beschäftigten gegenüber. Vor diesem Hintergrund ist aus der Sicht des Magistrats weniger von Durchgangsverkehr, sondern eher von Ziel- und Quellverkehr auszugehen. Zu 1.: . Nach Auffassung des Magistrats ist bereits Tempo 30 ein wirksames Mittel, in Wohngebieten die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Angesichts des dichten Netzes von Schulwegen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Stadtgebiet ist es nicht möglich, jede Kreuzung deutlich hervorzuheben Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme ST 1628 vom 15.10.2012 zur Anregung OM 1343 und hält weitere Maßnahmen nicht für notwendig. Zu 2.: Dem Vorschlag kann durch die Verlagerung der Stellplätze weiter auf die Fahrbahn im Bereich der Südseite der Cronstettenstraße zwischen der Eysseneckstraße und der Aystettstraße entsprochen werden. Zu 3.: Generelles Ziel der Verkehrsplanung in Frankfurt am Main ist es, durch flächenhafte Verkehrsberuhigung den stadtteilbezogenen Ziel- und Quellverkehr auf einem Grundnetz von Hauptverkehrsstraßen zu bündeln und dieses Hauptverkehrsstraßennetz auf kurzem Weg an das übergeordnete Netz leistungsfähiger Straßen anzubinden. Dieses Grundprinzip ist auch bei der Verkehrsplanung für das Nordend berücksichtigt worden. Verkehrsreduzierungen durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wie z.B. Änderung der Verkehrsführung an einer Stelle, sind zwangsläufig mit Verkehrszunahmen an anderer Stelle verbunden. Eine Entlastung der Cronstettenstraße im Abschnitt zwischen der Eckenheimer und der Eschersheimer Landstraße führt beispielsweise zu einer Mehrbelastung der umliegenden Straßenzüge, die in einer Tempo-30-Zone liegen. Zu 4.: In diesem Jahr wurden in der Cronstettenstraße bereits 14 Geschwindigkeitskontrollen zu unterschiedlichen Zeiten, auch in den Morgenstunden, durchgeführt. Der Wunsch des Ortsbeirats nach mehr Geschwindigkeitskontrollen im morgendlichen Berufsverkehr wird entsprochen und im Rahmen der Einsatzplanung entsprechend berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1558 Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2069