Wirtschaftliche Auswirkungen auf das sogenannte Stadthaus
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM
1981 entstanden aus
Vorlage: OF 256/1 vom
29.11.2012 Betreff: Wirtschaftliche Auswirkungen auf das
sogenannte Stadthaus Vorgang: NR 465/12 Vor dem Hintergrund des aus
Sicht des Ortsbeirates begrüßenswerten gemeinsamen Antrags der CDU-Fraktion und
der Fraktion DIE GRÜNEN IM RÖMER "Neue Erkenntnisse über die Königspfalz bei
der weiteren Planung und Bau des Stadthauses berücksichtigen" (NR 465) und
der Entscheidung der DomRömer GmbH, das geplante Hotel in der
Braubachstraße 23-29 nicht zu verwirklichen, wird der Magistrat aufgefordert,
zu prüfen und zu berichten, 1. ob es zugunsten der wünschenswerten Ausgrabungen
auf dem Domhügel zu einer Bauunterbrechung des sogenannten Stadthauses kommen
wird. Falls ja, inwieweit sich die Bauunterbrechung finanziell auf das
sogenannte Stadthaus auswirken wird; 2. um welchen Betrag die Stadt den Etat für die im
Antrag NR 465 richtigerweise geforderte "Präsentation der archäologischen
Grabungsstätte (Archäologischer Garten) im Stadthaus und Platzbereich davor"
aufstocken würde; 3. wie sich
die Verwerfung des Hotels in der Braubachstraße 23-29 auf die
Wirtschaftlichkeit des Veranstaltungsortes "Stadthaus" auswirken wird; 4. ob aufgrund der neuen Sachlage
(Grabungen und die sich daraus ergebenden Änderungen am sogenannten Stadthaus
und Umkonzeptionierung des Hotels) eine neue unabhängige
Wirtschaftlichkeitsstudie für das sogenannte Stadthaus in Auftrag gegeben wird.
Falls ja, wie Aussagen des Geschäftsführers der DomRömer GmbH in der
Öffentlichkeit von den unabhängigen Erstellern der neuen
Wirtschaftlichkeitsstudie bewertet werden, der von einer Auslastung des als
Vergleichsobjekt (S.: 5-"3 Konkurrenzanalyse" Nutzungskonzept Stadthaus, Stand
26.07.2012) herangezogenen "Haus am Dom" von über 70 Prozent spricht,
obwohl der Geschäftsführer des "Haus am Dom" gegenüber einem Mitglied des
Ortsbeirates am 29.11.2012 um 15.30 Uhr telefonisch mitteilte, dass es
vonseiten der DomRömer GmbH keine Anfrage an ihn oder den Direktor des
"Haus am Dom" in Bezug auf die Auslastung der Veranstaltungsräume gegeben hat
und ihm unverständlich ist, auf welchem Rechenweg die Auslastung von 70 Prozent
für sein Objekt zustande gekommen ist. In einem Telefongespräch am 29.11.2012
um 15.50 Uhr bestätigt ein Mitarbeiter der DomRömer GmbH, dass die
genannten 70 Prozent Auslastung des "Haus am Dom" Teil der offiziellen
Außenkommunikation der DomRömer GmbH sind. Begründung: Da das sogenannte Stadthaus nicht nur der Stadt
Frankfurt als Veranstaltungsort dienen, sondern sich über Vermietung auf dem
freien Markt refinanzieren soll, ist es wichtig zu erfahren, wie die Kosten und
die Wirtschaftlichkeit in Hinblick auf die veränderte Sachlage prognostiziert
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
22.11.2012, NR 465
Stellungnahme
des Magistrats vom 13.05.2013, ST 655
Aktenzeichen: 61 0