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Wirtschaftliche Auswirkungen auf das sogenannte Stadthaus

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1981 entstanden aus Vorlage: OF 256/1 vom 29.11.2012 Betreff: Wirtschaftliche Auswirkungen auf das sogenannte Stadthaus Vorgang: NR 465/12 Vor dem Hintergrund des aus Sicht des Ortsbeirates begrüßenswerten gemeinsamen Antrags der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN IM RÖMER "Neue Erkenntnisse über die Königspfalz bei der weiteren Planung und Bau des Stadthauses berücksichtigen" (NR 465) und der Entscheidung der DomRömer GmbH, das geplante Hotel in der Braubachstraße 23-29 nicht zu verwirklichen, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es zugunsten der wünschenswerten Ausgrabungen auf dem Domhügel zu einer Bauunterbrechung des sogenannten Stadthauses kommen wird. Falls ja, inwieweit sich die Bauunterbrechung finanziell auf das sogenannte Stadthaus auswirken wird; 2. um welchen Betrag die Stadt den Etat für die im Antrag NR 465 richtigerweise geforderte "Präsentation der archäologischen Grabungsstätte (Archäologischer Garten) im Stadthaus und Platzbereich davor" aufstocken würde; 3. wie sich die Verwerfung des Hotels in der Braubachstraße 23-29 auf die Wirtschaftlichkeit des Veranstaltungsortes "Stadthaus" auswirken wird; 4. ob aufgrund der neuen Sachlage (Grabungen und die sich daraus ergebenden Änderungen am sogenannten Stadthaus und Umkonzeptionierung des Hotels) eine neue unabhängige Wirtschaftlichkeitsstudie für das sogenannte Stadthaus in Auftrag gegeben wird. Falls ja, wie Aussagen des Geschäftsführers der DomRömer GmbH in der Öffentlichkeit von den unabhängigen Erstellern der neuen Wirtschaftlichkeitsstudie bewertet werden, der von einer Auslastung des als Vergleichsobjekt (S.: 5-"3 Konkurrenzanalyse" Nutzungskonzept Stadthaus, Stand 26.07.2012) herangezogenen "Haus am Dom" von über 70 Prozent spricht, obwohl der Geschäftsführer des "Haus am Dom" gegenüber einem Mitglied des Ortsbeirates am 29.11.2012 um 15.30 Uhr telefonisch mitteilte, dass es vonseiten der DomRömer GmbH keine Anfrage an ihn oder den Direktor des "Haus am Dom" in Bezug auf die Auslastung der Veranstaltungsräume gegeben hat und ihm unverständlich ist, auf welchem Rechenweg die Auslastung von 70 Prozent für sein Objekt zustande gekommen ist. In einem Telefongespräch am 29.11.2012 um 15.50 Uhr bestätigt ein Mitarbeiter der DomRömer GmbH, dass die genannten 70 Prozent Auslastung des "Haus am Dom" Teil der offiziellen Außenkommunikation der DomRömer GmbH sind. Begründung: Da das sogenannte Stadthaus nicht nur der Stadt Frankfurt als Veranstaltungsort dienen, sondern sich über Vermietung auf dem freien Markt refinanzieren soll, ist es wichtig zu erfahren, wie die Kosten und die Wirtschaftlichkeit in Hinblick auf die veränderte Sachlage prognostiziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.11.2012, NR 465 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 655 Aktenzeichen: 61 0