Wirtschaftliche Auswirkungen auf das sogenannte Stadthaus
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST
655
Betreff: Wirtschaftliche
Auswirkungen auf das sogenannte Stadthaus Zu Punkt 1: Die Ergebnisse aus den jüngsten Ausgrabungen im
östlichen Teil des archäologischen Gartens sind bereits in die Planung
des Stadthauses integriert worden. Hieraus sind keine weiteren Auswirkungen
bzw. eine Bauunterbrechung zu erwarten. Mit der zuständigen Fachbehörde wurden
mögliche Anschlussuntersuchungen vereinbart. Diese finden nach Fertigstellung
des Rohbaus statt, so dass Auswirkungen auf den Bau des Stadthauses nicht zu
erwarten sind.
Zu Punkt 2: Die Planung für die Präsentation der Funde wird
derzeit noch innerhalb des Magistrats abgestimmt. Die Kosten hierfür werden zu
gegebener Zeit ermittelt und in den Haushalt eingestellt. Zu Punkt 3: Zum Zeitpunkt der Erstellung des Nutzungskonzeptes
und der darin enthaltenen Auslastungsprognose für das Stadthaus war noch offen,
ob ein Hotel innerhalb des Dom-Römer-Quartiers entstehen wird. Daher wurde beim
Nutzungskonzept und der Auslastungsprognose für das Stadthaus auch kein
mögliches Hotel innerhalb des Dom-Römer-Quartiers berücksichtigt. Es ergeben
sich insofern keine Veränderungen durch das Entfallen eines Hotels. Zu Punkt 4: Durch die Veränderungen im Untergeschoss des
Stadthauses, welche sich aus den neuen Grabungserkenntnissen ergeben haben,
wird es keine Veränderungen bei der Nutzung des Stadthauses als
Veranstaltungsgebäude geben. Auch durch den Entfall eines Hotels innerhalb des
Dom-Römer-Quartiers ergeben sich, wie unter Punkt 3 geschildert, keine
Veränderungen am Nutzungskonzept und der Auslastungsprognose des Stadthauses.
Daher ist das Erstellen einer weiteren Wirtschaftlichkeitsstudie nicht geplant.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2013, OM 1981