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Wirtschaftliche Auswirkungen auf das sogenannte Stadthaus

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 655 Betreff: Wirtschaftliche Auswirkungen auf das sogenannte Stadthaus Zu Punkt 1: Die Ergebnisse aus den jüngsten Ausgrabungen im östlichen Teil des archäologischen Gartens sind bereits in die Planung des Stadthauses integriert worden. Hieraus sind keine weiteren Auswirkungen bzw. eine Bauunterbrechung zu erwarten. Mit der zuständigen Fachbehörde wurden mögliche Anschlussuntersuchungen vereinbart. Diese finden nach Fertigstellung des Rohbaus statt, so dass Auswirkungen auf den Bau des Stadthauses nicht zu erwarten sind. Zu Punkt 2: Die Planung für die Präsentation der Funde wird derzeit noch innerhalb des Magistrats abgestimmt. Die Kosten hierfür werden zu gegebener Zeit ermittelt und in den Haushalt eingestellt. Zu Punkt 3: Zum Zeitpunkt der Erstellung des Nutzungskonzeptes und der darin enthaltenen Auslastungsprognose für das Stadthaus war noch offen, ob ein Hotel innerhalb des Dom-Römer-Quartiers entstehen wird. Daher wurde beim Nutzungskonzept und der Auslastungsprognose für das Stadthaus auch kein mögliches Hotel innerhalb des Dom-Römer-Quartiers berücksichtigt. Es ergeben sich insofern keine Veränderungen durch das Entfallen eines Hotels. Zu Punkt 4: Durch die Veränderungen im Untergeschoss des Stadthauses, welche sich aus den neuen Grabungserkenntnissen ergeben haben, wird es keine Veränderungen bei der Nutzung des Stadthauses als Veranstaltungsgebäude geben. Auch durch den Entfall eines Hotels innerhalb des Dom-Römer-Quartiers ergeben sich, wie unter Punkt 3 geschildert, keine Veränderungen am Nutzungskonzept und der Auslastungsprognose des Stadthauses. Daher ist das Erstellen einer weiteren Wirtschaftlichkeitsstudie nicht geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1981