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Wirtschaftliche Auswirkungen auf das sogenannte Stadthaus

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

sogenannte Stadthaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor dem Hintergrund, des aus Sicht des Antragstellers begrüßenswerten, gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Römer "Neue Erkenntnisse über die Königspfalz bei der weiteren Planung und Bau des Stadthauses berücksichtigen" (NR 465) und der Entscheidung der DomRömer GmbH, das geplante Hotel in der Braubachstraße 23-29 nicht zu verwirklichen, wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten:

  1. Wird es zugunsten der wünschenswerten Ausgrabungen auf dem Domhügel zu einer Bauunterbrechung des sogenannten Stadthauses kommen? Falls ja: Inwieweit wird sich die Bauunterbrechung finanziell auf das sogenannte Stadthaus auswirken?
  2. Um welchen Betrag würde die Stadt den Etat, für die im Antrag NR465 richtigerweise geforderte "Präsentation der archäologischen Grabungsstätte (Archäologischer Garten) im sogenannten Stadthaus und Platzbereich davor", aufstocken?
  3. Wie wird sich die Verwerfung des Hotels in der Braubachstraße 23-29 auf die Wirtschaftlichkeit des Veranstaltungsortes "Stadthaus" auswirken?
  4. Wird aufgrund der neuen Sachlage (Grabungen und die daraus sich ergebenden Änderungen am sogenannten Stadthaus und Umkonzeptionierung des Hotels) eine neue unabhängige Wirtschaftlichkeitsstudie für das sogenannte Stadthaus in Auftrag gegeben? Falls ja wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten inwieweit Aussagen des Geschäftsführers der DomRömer GmbH Michael Guntersdorf in der Öffentlichkeit von den unabhängigen Erstellern der neuen Wirtschaftlichkeitsstudie bewertet werden, die von einer Auslastung, des als Vergleichsobjekt (S.: 5-"3 Konkurrenzanalyse" Nutzungskonzept Stadthaus, Stand 26.07.2012) herangezogenen "Haus am Dom" von über 70% sprechen, obwohl der Geschäftsführer des "Haus am Dom", Herr Clemens Keller, dem Antragsteller am 29.11.2012 um 15:30 Uhr telefonisch mitteilt, dass es von Seiten der DomRömer GmbH keine Anfrage an ihn oder Herrn Prof. Dr. Valentin, dem Direktor des "Haus am Dom", in Bezug auf die Auslastung der Veranstaltungsräume gegeben hat und ihm unverständlich ist auf welchem Rechenweg die Auslastung von 70% für sein Objekt zustande gekommen ist. In einem Telefongespräch am 29.11.2012 um 15:50 Uhr bestätigt Herr Patrik Brummermann von der DomRömer GmbH, dass die genannten 70% Auslastung des "Haus am Dom" Teil der offiziellen Außenkommunikation der DomRömer GmbH sind. Begründung: Da das sogenannte Stadthaus nicht nur der Stadt Frankfurt als Veranstaltungsort dienen, sondern sich über Vermietung auf dem freien Markt refinanzieren soll, ist es wichtig zu erfahren, wie die Kosten und die Wirtschaftlichkeit in Hinblick auf die veränderte Sachlage prognostiziert werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2012, OF 256/1 Betreff: Wirtschaftliche Auswirkungen auf das sogenannte Stadthaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor dem Hintergrund, des aus Sicht des Antragstellers begrüßenswerten, gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Römer "Neue Erkenntnisse über die Königspfalz bei der weiteren Planung und Bau des Stadthauses berücksichtigen" (NR 465) und der Entscheidung der DomRömer GmbH, das geplante Hotel in der Braubachstraße 23-29 nicht zu verwirklichen, wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten: 1. Wird es zugunsten der wünschenswerten Ausgrabungen auf dem Domhügel zu einer Bauunterbrechung des sogenannten Stadthauses kommen? Falls ja: Inwieweit wird sich die Bauunterbrechung finanziell auf das sogenannte Stadthaus auswirken? 2. Um welchen Betrag würde die Stadt den Etat, für die im Antrag NR465 richtigerweise geforderte "Präsentation der archäologischen Grabungsstätte (Archäologischer Garten) im sogenannten Stadthaus und Platzbereich davor", aufstocken? 3. Wie wird sich die Verwerfung des Hotels in der Braubachstraße 23-29 auf die Wirtschaftlichkeit des Veranstaltungsortes "Stadthaus" auswirken? 4. Wird aufgrund der neuen Sachlage (Grabungen und die daraus sich ergebenden Änderungen am sogenannten Stadthaus und Umkonzeptionierung des Hotels) eine neue unabhängige Wirtschaftlichkeitsstudie für das sogenannte Stadthaus in Auftrag gegeben? Falls ja wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten inwieweit Aussagen des Geschäftsführers der DomRömer GmbH Michael Guntersdorf in der Öffentlichkeit von den unabhängigen Erstellern der neuen Wirtschaftlichkeitsstudie bewertet werden, die von einer Auslastung, des als Vergleichsobjekt (S.: 5-"3 Konkurrenzanalyse" Nutzungskonzept Stadthaus, Stand 26.07.2012) herangezogenen "Haus am Dom" von über 70% sprechen, obwohl der Geschäftsführer des "Haus am Dom", Herr Clemens Keller, dem Antragsteller am 29.11.2012 um 15:30 Uhr telefonisch mitteilt, dass es von Seiten der DomRömer GmbH keine Anfrage an ihn oder Herrn Prof. Dr. Valentin, dem Direktor des "Haus am Dom", in Bezug auf die Auslastung der Veranstaltungsräume gegeben hat und ihm unverständlich ist auf welchem Rechenweg die Auslastung von 70% für sein Objekt zustande gekommen ist. In einem Telefongespräch am 29.11.2012 um 15:50 Uhr bestätigt Herr Patrik Brummermann von der DomRömer GmbH, dass die genannten 70% Auslastung des "Haus am Dom" Teil der offiziellen Außenkommunikation der DomRömer GmbH sind. Begründung: Da das sogenannte Stadthaus nicht nur der Stadt Frankfurt als Veranstaltungsort dienen, sondern sich über Vermietung auf dem freien Markt refinanzieren soll, ist es wichtig zu erfahren, wie die Kosten und die Wirtschaftlichkeit in Hinblick auf die veränderte Sachlage prognostiziert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 256/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1981 2013 Die Vorlage OF 256/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme