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Kneipp-Tretwasserbecken und Barfußpfad im Günthersburgpark und/oder Holzhausenpark

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1916 entstanden aus Vorlage: OF 272/3 vom 25.10.2012

Betreff: Kneipp-Tretwasserbecken und Barfußpfad im Günthersburgpark und/oder Holzhausenpark Vorgang: B 430/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob im Günthersburgpark und/oder Holzhausenpark ein Kneipp-Tretwasserbecken und Barfußpfad eingerichtet werden kann (siehe auch B 430). Begründung: Günthersburgpark wie Holzhausenpark bieten sich aufgrund der vorhandenen Wasserversorgung sowie der ausgedehnten Rasenflächen als Standorte für ein Kneipp-Tretwasserbecken bzw. einen Barfußpfad an. Des Weiteren wäre eine adäquate Nutzung dieser gesundheitlich wünschenswerten Freizeiteinrichtungen aufgrund der hohen Besucherzahlen beider Parks wahrscheinlich; allerdings sollten Investitions- und Folgekosten detailliert analysiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3