Kneipp-Tretwasserbecken und Barfußpfad im Günthersburgpark und/oder Holzhausenpark
Begründung
Barfußpfad im Günthersburgpark und/oder Holzhausenpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob im Günthersburgpark und/oder Holzhausenpark ein Kneipp-Tretwasserbecken und Barfußpfad eingerichtet werden kann (siehe auch B 430). Begründung: Günthersburgpark wie Holzhausenpark bieten sich aufgrund der vorhandenen Wasserversorgung sowie der ausgedehnten Rasenflächen als Standorte für ein Kneipp-Tretwasserbecken bzw. einen Barfußpfad an. Des Weiteren wäre eine adäquate Nutzung dieser gesundheitlich wünschenswerten Freizeiteinrichtungen aufgrund der hohen Besucherzahlen beider Parks wahrscheinlich; allerdings sollten Investitions- und Folgekosten detailliert analysiert werden.
Inhalt
Antrag vom 25.10.2012, OF 272/3
Betreff: Kneipp-Tretwasserbecken und Barfußpfad im Günthersburgpark und/oder Holzhausenpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob im Günthersburgpark und/oder Holzhausenpark ein Kneipp-Tretwasserbecken und Barfußpfad eingerichtet werden kann (siehe auch B 430). Begründung: Günthersburgpark wie Holzhausenpark bieten sich aufgrund der vorhandenen Wasserversorgung sowie der ausgedehnten Rasenflächen als Standorte für ein Kneipp-Tretwasserbecken bzw. einen Barfußpfad an. Des Weiteren wäre eine adäquate Nutzung dieser gesundheitlich wünschenswerten Freizeiteinrichtungen aufgrund der hohen Besucherzahlen beider Parks wahrscheinlich; allerdings sollten Investitions- und Folgekosten detailliert analysiert werden.Beratung im Ortsbeirat: 3