Kneipp-Tretwasserbecken und Barfußpfad im Günthersburgpark und /oder Holzhausenpark
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 627
Betreff: Kneipp-Tretwasserbecken und Barfußpfad im Günthersburgpark und /oder Holzhausenpark Grundsätzlich ist die Errichtung eines Kneipp-Wassertretbeckens mit hohen Herstellungskosten und einem erheblichen Wartungsaufwand sowie damit einhergehenden hohen Wartungskosten verbunden. Nach der Herstellung muss eine regelmäßige Kontrolle bezüglich der Sauberkeit der Anlage (es muss z.B. geprüft werden, ob sich Müll oder Scherben im Wasser befinden) und der Wasserqualität stattfinden. Um das intensivere Wartungsintervall eines Kneipp-Wassertretbeckens abdecken zu können, Synergie-Effekte zu nutzen und damit Kosten zu reduzieren, ist es sinnvoll diese in der Nähe von bereits bestehenden Wasserspielanlagen, die einer intensiven Betreuung unterliegen, zu lokalisieren. Auch würden die Herstellungskosten dabei reduziert werden, da auf bereits vorhandene Wasseranschlüsse und ggfs. Pumpentechnik zurückgegriffen werden könnte. Eine Wasserspielanlage ist im Holzhausenpark nicht vorhanden. Im Günthersburgpark gibt es zwar eine Wasserspielanlage, aber sowohl die gesamte Spielparkanlage als auch der Wasserspielbereich unterliegen bereits jetzt einer starken Frequentierung und einem enormen Nutzungsdruck. Wenn aus dem jetzt bereits dicht genutzten Bereich weitere Flächen für neue Nutzungen (hier Tretwasserbecken) "entfallen" würden, würde das den derzeit bestehenden Nutzungsdruck nur noch verstärken. Aus den vorab genannten Gründen lehnt der Magistrat den Bau eines Tretwasserbeckens mit Barfußpfad im Günthersburgpark und im Holzhausenpark ab. Auf Anregung Grünen-Fraktion, NR 29 / 2011 (§ 2429) prüft der Magistrat derzeit im Rahmen der momentanen Prüfung zur Sanierung der Wasserspielanlage im Waldspielpark Schweerwald, ob an diesem Standort eine Kneippwasseranlage mit Barfußpfad realisiert werden könnte.