Rechtsabbiegen von Schweizer Straße in Hans-Thoma-Straße vereinfachen
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
in Hans-Thoma-Straße vereinfachen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Verkehrsregelung an der Kreuzung Schweizer Str. und Hans-Thoma-Str. in folgender Weise zu vereinfachen:
- Die Ampelschaltung, die die Querung der Hans-Thoma-Straße für Fussgänger regelt, soll stets eine Fussgängerquerung in einem Zug ermöglichen. Die Grünphase der Fussgängerquerung über die Hans-Thoma-Straße soll stets zeitgleich mit der Grünphase des Autoverkehrs auf der Schweizer Strasse geschaltet werden.
- Das Drängelgitter an der Ecke Schweizer Str. / Hans-Thoma-Str. ist in der Hans-Thoma-Str. um 2 Meter zu kürzen (vor dem Eingang zum Reformhaus Freya). Dadurch kann die Fussgängerquerung weniger schräg markiert werden und ist für Autofahrer, die aus der Schweizer Strasse rechts in die Hans-Thoma-Straße abbiegen, besser einsehbar.
- Der Rechtsabbieger aus der Schweizer Strasse in die Hans-Thoma-Straße soll auf eine Fahrspur verengt werden. Um das zu erreichen, soll vor dem gekürzten Drängelgitter eine Sperrfläche markiert und mit Pollern oder Pflanzkästen abgesichert werden.
- Im Rechtsabbieger soll eine Fahrradstreifen für rechtsabbiegende Fahrradfahrer markiert werden.
- Nach der Abzweigung der Städelstrasse verengt sich die Fahrbahnbreite der Hans-Thoma-Strasse derzeit von zwei auf eine Spur in westlicher Fahrtrichtung. Da die zweite Spur nicht mehr besteht, ist zu prüfen, ob Parkplätze auf der Hans-Thoma-Strasse im Bereich zwischen der Abzweigung und der Städelstrasse 1 ein gerichtet werden können. Begründung: Die vorgeschlagene Regelung ist die am wenigsten konflikt- und unfallträchtige für Fussgänger und Autofahrer, da alle Verkehrsteilnehmer diese Form des Rechtsabbiegens kennen und an jeder Kreuzung davon ausgehen, daß der Verkehr so geregelt ist. Sie entspricht dem in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Normalfall für Rechtsabbieger und dem überall in Deutschland und überall in Europa gelebten Straßenverhalten und geniesst eine hohe Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat befürwortet diese Regelung, um zu vermeiden, dass sich auf der sehr kleinen Verkehrsinsel immer wieder große Fußgängergruppen sammeln, die durch den Autoverkehr gefährdet werden. Der obigen Maßnahmen zu 1., 2. und 3. wurden in einem Ortstermin im Juli 2016 besprochen. Die Punkte 4. und 5. sind Ergänzungen aus dem Ortsbeirat.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2016, OF 177/5
Betreff: Rechtsabbiegen von Schweizer Straße
in Hans-Thoma-Straße vereinfachen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die
Verkehrsregelung an der Kreuzung Schweizer Str. und Hans-Thoma-Str. in
folgender Weise zu vereinfachen: 1. Die Ampelschaltung, die die Querung der
Hans-Thoma-Straße für Fussgänger regelt, soll stets eine Fussgängerquerung in
einem Zug ermöglichen. Die Grünphase der Fussgängerquerung über die
Hans-Thoma-Straße soll stets zeitgleich mit der Grünphase des Autoverkehrs auf
der Schweizer Strasse geschaltet werden. 2. Das Drängelgitter an der Ecke Schweizer Str. /
Hans-Thoma-Str. ist in der Hans-Thoma-Str. um 2 Meter zu kürzen (vor dem
Eingang zum Reformhaus Freya). Dadurch kann die Fussgängerquerung weniger
schräg markiert werden und ist für Autofahrer, die aus der Schweizer Strasse
rechts in die Hans-Thoma-Straße abbiegen, besser einsehbar. 3. Der Rechtsabbieger aus der
Schweizer Strasse in die Hans-Thoma-Straße soll auf eine Fahrspur verengt
werden. Um das zu erreichen, soll vor dem gekürzten Drängelgitter eine
Sperrfläche markiert und mit Pollern oder Pflanzkästen abgesichert werden.
4. Im Rechtsabbieger soll eine
Fahrradstreifen für rechtsabbiegende Fahrradfahrer markiert werden. 5. Nach der
Abzweigung der Städelstrasse verengt sich die Fahrbahnbreite der
Hans-Thoma-Strasse derzeit von zwei auf eine Spur in westlicher Fahrtrichtung.
Da die zweite Spur nicht mehr besteht, ist zu prüfen, ob Parkplätze auf der
Hans-Thoma-Strasse im Bereich zwischen der Abzweigung und der Städelstrasse 1
ein gerichtet werden können. Begründung: Die vorgeschlagene Regelung ist die am wenigsten
konflikt- und unfallträchtige für Fussgänger und Autofahrer, da alle
Verkehrsteilnehmer diese Form des Rechtsabbiegens kennen und an jeder
Kreuzung davon ausgehen, daß der Verkehr so geregelt ist. Sie entspricht dem in
der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Normalfall für Rechtsabbieger und dem
überall in Deutschland und überall in Europa gelebten Straßenverhalten und
geniesst eine hohe Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat befürwortet diese
Regelung, um zu vermeiden, dass sich auf der sehr kleinen Verkehrsinsel immer
wieder große Fußgängergruppen sammeln, die durch den Autoverkehr gefährdet
werden. Der obigen Maßnahmen zu 1., 2. und 3. wurden in einem Ortstermin im
Juli 2016 besprochen. Die Punkte 4. und 5. sind Ergänzungen aus dem
Ortsbeirat. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
03.01.2017, OF
268/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5
am 07.10.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF
177/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5
am 04.11.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF
177/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5
am 25.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF
177/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5
am 20.01.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1168 2017
1.
Die Vorlage OF 177/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF
268/5 für erledigt erklärt. 2.
Die
Vorlage OF 268/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme