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Überprüfung der Angaben der M 21/12 „Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011“ im Bereich „In der Römerstadt“

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2012, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 171/8 vom 03.04.2012 Betreff: Überprüfung der Angaben der M 21/12 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" im Bereich "In der Römerstadt" Vorgang: M 21/12 In der Magistratsvorlage vom 13.01.2012, M 21, wird unter anderem darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Einzelhandelsausstattung der Standortbereich "In der Römerstadt (Praunheim)" nicht mehr die Mindestanforderungen zur Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs erfülle. In der Anlage zur Magistratsvorlage vom 13.01.2012, M 21, wird auf Seite 67 für den Bereich "In der Römerstadt (Praunheim)" für 2003 eine Verkaufsfläche von 830 Quadratmetern ausgewiesen. Für 2009 werden keine Angaben gemacht. Angeblich deshalb, weil sich die Verkaufsflächen in diesem Bereich auf unter 800 Quadratmeter reduziert habe. Bei der Vorstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 in der Sitzung des Ortsbeirats 8 am 22.03.2012 konnte der Vertreter der Wirtschaftsförderung Frankfurt keine befriedigende Antwort zur Nichtberücksichtigung des oben genannten Standortbereichs geben. Es bleibt festzuhalten, dass der genannte Standort zur Nahversorgung für die Römerstadt und die südliche Nordweststadt einen wichtigen Beitrag liefert. Weitere Einzelhandelsflächen, die ebenfalls der Nahversorgung der Römerstadt und der südlichen Nordweststadt dienen, befinden sich in den Gebäuden In der Römerstadt 118 sowie in der Hadrianstraße 1 - 17. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Mindestanforderungen werden gestellt, damit ein Standort als Zentrentyp in die Studie aufgenommen wird, und wo sind die Kriterien definiert? 2. Aus welchen Gründen erfüllt der Standort "In der Römerstadt (Praunheim)" für die neuen Studie nicht mehr die Mindestanforderungen? 3. Die Angaben über die Verkaufsflächen und Umsätze im Bereich "In der Römerstadt" (ggf. mit den zusätzlichen Flächen) sind zu überprüfen. 4. Es ist zu klären, ob die genannten zusätzlichen Verkaufsflächen In der Römerstadt und in der Hadrianstraße zu dem Standort hinzugerechnet werden können und ob damit dann unter Einbeziehung der Überprüfung der Verkaufsflächen - siehe Punkt 3. - die Kriterien zur Wiederaufnahme gegeben sind. 5. Entsprechende Handlungsempfehlungen für diesen Bereich sowie für andere Bereiche des Zentrentyps D sollen erarbeitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1044 Aktenzeichen: 61 0