Überprüfung der Angaben der M 21/12 „Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011“ im Bereich „In der Römerstadt“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2012, OM
1114 entstanden aus
Vorlage: OF 171/8 vom
03.04.2012 Betreff: Überprüfung der Angaben der M 21/12
"Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" im Bereich "In der
Römerstadt" Vorgang: M 21/12 In der Magistratsvorlage vom
13.01.2012, M 21, wird unter anderem darauf hingewiesen, dass aufgrund der
aktuellen Einzelhandelsausstattung der Standortbereich "In der Römerstadt
(Praunheim)" nicht mehr die Mindestanforderungen zur Abgrenzung eines zentralen
Versorgungsbereichs erfülle. In der Anlage zur Magistratsvorlage vom
13.01.2012, M 21, wird auf Seite 67 für den Bereich "In der Römerstadt
(Praunheim)" für 2003 eine Verkaufsfläche von 830 Quadratmetern ausgewiesen.
Für 2009 werden keine Angaben gemacht. Angeblich deshalb, weil sich die
Verkaufsflächen in diesem Bereich auf unter 800 Quadratmeter reduziert habe.
Bei der Vorstellung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 in der Sitzung des Ortsbeirats 8 am
22.03.2012 konnte der Vertreter der Wirtschaftsförderung Frankfurt keine
befriedigende Antwort zur Nichtberücksichtigung des oben genannten
Standortbereichs geben. Es bleibt festzuhalten, dass der genannte Standort
zur Nahversorgung für die Römerstadt und die südliche Nordweststadt einen
wichtigen Beitrag liefert. Weitere Einzelhandelsflächen, die ebenfalls der
Nahversorgung der Römerstadt und der südlichen Nordweststadt dienen, befinden
sich in den Gebäuden In der Römerstadt 118 sowie in der Hadrianstraße 1 -
17. Dieses vorausgeschickt, wird der
Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Mindestanforderungen werden gestellt, damit
ein Standort als Zentrentyp in die Studie aufgenommen wird, und wo sind die
Kriterien definiert? 2. Aus
welchen Gründen erfüllt der Standort "In der Römerstadt (Praunheim)" für die
neuen Studie nicht mehr die Mindestanforderungen? 3. Die Angaben über die Verkaufsflächen und Umsätze
im Bereich "In der Römerstadt" (ggf. mit den zusätzlichen Flächen) sind zu
überprüfen. 4. Es ist zu
klären, ob die genannten zusätzlichen Verkaufsflächen In der Römerstadt und in
der Hadrianstraße zu dem Standort hinzugerechnet werden können und ob damit
dann unter Einbeziehung der Überprüfung der Verkaufsflächen - siehe Punkt 3. -
die Kriterien zur Wiederaufnahme gegeben sind. 5. Entsprechende Handlungsempfehlungen für diesen
Bereich sowie für andere Bereiche des Zentrentyps D sollen erarbeitet
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2012, M 21
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.07.2012, ST 1044
Aktenzeichen: 61 0