Backhaus in der Kaufunger Straße 4
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 11.11.2019, V 1475
entstanden aus Vorlage:
OF 957/2 vom
11.11.2019 Betreff: Backhaus in der Kaufunger Straße 4
Der Magistrat wird
aufgefordert, folgende Fragen umfassend zu beantworten: 1. Was ist konkret Inhalt der (alten sowie der neuen)
Abwendungserklärung? 2. Seit
wann werden Bauberatungsgespräche geführt? 3. Welche Richtung verfolgt der Magistrat in den
Gesprächen? 4. Wann wurde das
Grundstück Friesengasse 13 in die Projektgesellschaften
Friesengasse 13 Home GmbH und Friesengasse 13 Loft GmbH aufgeteilt?
5. War das nach den
Erhaltungssatzungen Nr. 47 und Nr. 48 zulässig? 6. Warum wurden zuständige Gremien (Ortsbeirat,
Römerfraktionen, Ausschussmitglieder, Magistratsmitglieder) bisher noch nicht
umfassend über die Vorgänge informiert, was auch selbst maßgeblich zu den
vielen widersprüchlichen Aussagen und Gerüchten geführt hat? 7. Wie soll diese Informationspolitik
zukünftig verbessert werden? 8. Inwieweit wurde durch eine 100-prozentige
Übernahme der GmbH-Anteile ein Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt ausgelöst? Begründung: Zu Ziffer 1.: Je nachdem, was genau verkauft wurde (Grundstück und
Gebäude oder die Projektgesellschaft), ergeben sich andere Möglichkeitsräume
für die Stadt. Hierbei ist auch der Ortsbeirat einzubeziehen, wofür die
entsprechenden Informationen notwendig sind. Zu den Ziffern 2. und 3.: Planungsdezernent Mike Josef lies sich in der
Frankfurter Rundschau kurz nach der Besetzung des Backhauses mit folgendem Satz
zitieren: "Auf der Ebene des Planungs- und Wohnungsdezernates werden keine
Gespräche über das Tibethaus geführt." Im Planungsausschuss sagte Josef am
28.10.2019, es gäbe solche Beratungen. Beide Aussagen widersprechen einander,
wodurch Informationsbedarf bezüglich der Tatsachen selbst, aber auch bezüglich
des Kenntnisstandes des Dezernenten bei seiner Aussage gegenüber der Presse
besteht. Zu den Ziffern 4. und 5.: Informationsbedarf. Zu den Ziffern 6. und 7.: Dass der Ortsbeirat eine Sondersitzung allein schon
zur Klärung der Sachlage einberufen muss, anstatt Informationen von den
zuständigen Stellen der Stadt proaktiv oder auf aktive Nachfrage hin zu
erhalten, ist allein schon eine Auszeichnung, auf die die zuständigen Dezernate
nicht mit Stolz blicken sollten. Eine solche Sondersitzung hätte dem Zweck
einer politischen Willensbildung in der Sache zu dienen. Stattdessen sind alle
Beteiligten des Ortsbeirates genötigt, aufgrund möglichen Zeitdruckes
(z. B. Fristeinhaltung gemäß Erhaltungssatzung) bei ihren politischen
Forderungen Vermutungen über die Faktenlage anzustellen, anstatt diese auf eine
solide Faktenbasis stellen zu können, und damit gewissermaßen im Nebel zu
stochern. Notgedrungen geschieht dies nun so. Ein gutes Bild gibt so jedoch
niemand ab. Als politische Akteure sollten jedoch Ortsbeirat,
Stadtverordnetenversammlung und Magistrat das Interesse verfolgen, Politik auf
Basis einer gesicherten Faktenlage zu machen. Dafür müssen die zuständigen
Dezernate jedoch ihrer Aufgabe nachkommen, die beteiligen Gremien über die
Tatsachen frühzeitig zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.03.2020, ST 628
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 63 0