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Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main Vorgang: ST 671/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, soweit rechtlich möglich über den Stand der Kaufverhandlungen zwischen dem evangelischen Regionalverband und der Stadt Frankfurt bezüglich des Eckenheimer Ehrenmals und der Georg-Esser-Anlage für die Gefallenen der Weltkriege Auskunft zu geben. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu berichten, 1. wieso die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen werden konnten, 2. welche eventuellen Auswirkungen dies auf die weitere Vorgehensweise bezüglich der in der Diskussion befindlichen weiteren Schritte bezüglich des Ehrenmals (beispielsweise Wiederherstellung der Inschriften, Anbringen von Tafeln in der unmittelbaren Umgebung, etc.) hat. Begründung: Mit Stellungnahme vom 4.5.2015 (ST 671) hatte der Magistrat berichtet, dass das Denkmal und die Anlage noch nicht in städtisches Eigentum übergegangen sind. Der Ortsbeirat 10 bittet daher diesbezüglich um weitere Auskünfte.

Inhalt

Antrag vom 04.05.2015, OF 788/10

Betreff: Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main Vorgang: ST 671/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, soweit rechtlich möglich über den Stand der Kaufverhandlungen zwischen dem evangelischen Regionalverband und der Stadt Frankfurt bezüglich des Eckenheimer Ehrenmals und der Georg-Esser-Anlage für die Gefallenen der Weltkriege Auskunft zu geben. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu berichten,

  1. wieso die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen werden konnten,

  2. welche eventuellen Auswirkungen dies auf die weitere Vorgehensweise bezüglich der in der Diskussion befindlichen weiteren Schritte bezüglich des Ehrenmals (beispielsweise Wiederherstellung der Inschriften, Anbringen von Tafeln in der unmittelbaren Umgebung, etc.) hat. Begründung: Mit Stellungnahme vom 4.5.2015 (ST 671) hatte der Magistrat berichtet, dass das Denkmal und die Anlage noch nicht in städtisches Eigentum übergegangen sind. Der Ortsbeirat 10 bittet daher diesbezüglich um weitere Auskünfte.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 42
OBR 10
TO I, TOP 6
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1358 2015 Die Vorlage OF 788/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle