Rotblitzer an der Bockenheimer Warte
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Warte Vorgang: OM 3854/18 OBR 2; ST 2248/18; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möchte beschließen: Bezugnehmend auf die ST 74 (2019) zur OM 3854 (2018) der OBR 2, wird der Magistrat gebeten:
- im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße eine Rotlicht-Kontrolle durchzuführen, um das Fehlverhalten der bei Rot in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeuge zu ahnden. 2. sofern 1. nicht entsprochen wird, eine Beobachtung an dieser Kreuzung bezüglich des angesprochenen Fehlverhaltens vorzunehmen und dem Ortsbeirat darüber zu berichten.
- Den Ortsbeirat über den Stand der Planungen der Neu-/Umgestaltung dieses Kreuzungsbereiches zeitnah zu unterrichten. Begründung: In der OM 3854 (2018) wird für das Problem des Bei-Rot-über-die-Ampel-Fahrens vorgeschlagen, die Schutzzeitung zwischen Ende der Grün-Phase für die Fahrzeuge und Beginn der Grün-Phase der Fußgängerfurt zu erhöhen. In der ST 74(2019) des Magistrats, weißt dieser darauf hin, dass die Schutzzeiten lang genug seien und mithin nicht das Problem darstellten und eine gesetzliche Grundlage zur Verlängerung der Schutzzeiten nicht besteht. Gleichwohl besteht das Problem und ist damit nur auf eine Verletzung der STVO seitens der Fahrzeugführer*innen zurückzuführen. Daher muss seitens der Stadt in anderer geeigneter Weise auf diese Situation reagiert werden, bevor schwere Unfälle mit Personenschäden an diesem Kreuzungsbereich passieren. Dies gilt umso mehr, da von der in der OM 2854 und ST74 angesprochenen Fußgängerfurt der Fahrzeugstrom von der Gräfstraße in die Adalbertstraße nicht einsehbar ist und sich die Fußgänger*innen hier verstärkt auf das Grünsignal der Fußgänger-Ampel verlassen können müssen. In der ST 2248 (2018) zu einem ähnlichen Sachstand gibt der Magistrat zur Kenntnis, dass das Budget für zusätzliche stationäre Rotlicht-Überwachungen fehlt und mithin nicht alle potentiellen Unfallstandorte in entsprechende Planungen einbezogen werden können. Vor diesem Hintergrund wird im Antrag von einer stationäre Anlage abgesehen. Eine sporadische Überwachung könnte hier jedoch schon Erfolg bringen, da das hohe Verkehrsaufkommen an dieser Stelle mutmaßlich insbesondere von Anwohner*innen und ansässigem Berufsverkehr stammt, die diese Kreuzung oft befahren. Das eine oder andere Aufblitzen eine Überwachungsanlage könnte hier einen Lern- bzw. Sensibilisierungseffekt bewirken.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.03.2019,
OF 778/2 Betreff: Rotblitzer an der Bockenheimer
Warte Vorgang: OM
3854/18 OBR 2; ST 2248/18; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf
der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möchte
beschließen: Bezugnehmend
auf die ST 74 (2019) zur OM 3854 (2018) der OBR 2, wird der Magistrat
gebeten: 1. im
Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße eine
Rotlicht-Kontrolle durchzuführen, um das Fehlverhalten der bei Rot in die
Kreuzung einfahrenden Fahrzeuge zu ahnden. 2. sofern 1. nicht entsprochen wird, eine Beobachtung
an dieser Kreuzung bezüglich des angesprochenen Fehlverhaltens vorzunehmen und
dem Ortsbeirat darüber zu berichten. 3. Den Ortsbeirat über den Stand der Planungen der
Neu-/Umgestaltung dieses Kreuzungsbereiches zeitnah zu unterrichten. Begründung: In der OM 3854 (2018) wird für das Problem des
Bei-Rot-über-die-Ampel-Fahrens vorgeschlagen, die Schutzzeitung zwischen Ende
der Grün-Phase für die Fahrzeuge und Beginn der Grün-Phase der Fußgängerfurt zu
erhöhen. In der ST 74(2019) des Magistrats, weißt dieser darauf hin, dass die
Schutzzeiten lang genug seien und mithin nicht das Problem darstellten und eine
gesetzliche Grundlage zur Verlängerung der Schutzzeiten nicht besteht.
Gleichwohl besteht das Problem und ist damit nur auf eine Verletzung der STVO
seitens der Fahrzeugführer*innen zurückzuführen. Daher muss seitens der Stadt in anderer geeigneter
Weise auf diese Situation reagiert werden, bevor schwere Unfälle mit
Personenschäden an diesem Kreuzungsbereich passieren. Dies gilt umso mehr, da
von der in der OM 2854 und ST74 angesprochenen Fußgängerfurt der Fahrzeugstrom
von der Gräfstraße in die Adalbertstraße nicht einsehbar ist und sich die
Fußgänger*innen hier verstärkt auf das Grünsignal der Fußgänger-Ampel verlassen
können müssen. In der
ST 2248 (2018) zu einem ähnlichen Sachstand gibt der Magistrat zur Kenntnis,
dass das Budget für zusätzliche stationäre Rotlicht-Überwachungen fehlt und
mithin nicht alle potentiellen Unfallstandorte in entsprechende Planungen
einbezogen werden können. Vor diesem Hintergrund wird im Antrag von einer
stationäre Anlage abgesehen. Eine sporadische Überwachung könnte hier jedoch
schon Erfolg bringen, da das hohe Verkehrsaufkommen an dieser Stelle mutmaßlich
insbesondere von Anwohner*innen und ansässigem Berufsverkehr stammt, die diese
Kreuzung oft befahren. Das eine oder andere Aufblitzen eine Überwachungsanlage
könnte hier einen Lern- bzw. Sensibilisierungseffekt bewirken. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2018, OM 3854
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2019, ST 74 Beratung
im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2
am 25.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 778/2 wird zurückgestellt bis ein
Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung:
Einstimmige Annahme