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Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2 Zu 1.: Die Probleme des Verkehrsabflusses an der Kreuzung Taunusanlage/ Bockenheimer Landstraße in Fahrtrichtung Taunusanlage kann durch eine Änderung der Signalsteuerung möglicherweise verbessert werden. Hierzu ist es jedoch erforderlich, die Grünzeiten, insbesondere für den Kfz- Verkehr aus Richtung Reuterweg, so anzupassen, dass der Zwischenraum zwischen der Nachbaranlage Taunusanlage/ Junghofstraße und der angesprochenen Lichtsignalanlage möglichst nicht mehr zugestaut wird. Zusätzlich soll mit Hilfe der verlegten Stauschleifen auf der Taunusanlage der Zufluss von der Bockenheimer Landstraße weiter dosiert werden. Die vorhandene Steuerung soll dahingehend angepasst werden, dass bei einer längeren Belegung der Stauschleifen die Bockenheimer Landstraße keine Freigabe erhält. Durch diese Maßnahmen sollte eine Rückstauung bis in den Kreuzungsbereich Taunusanlage/ Bockenheimer Landstraße/ Opernplatz im morgendlichen Hauptverkehr weitgehend verhindert werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund des Zurückhaltens des Verkehrs an anderer Stelle zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen kann. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2019. Zu 2.: Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/ Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An der vom Ortsbeirat genannten Kreuzung liegt kein rotlichtbedingter Unfallschwerpunkt vor, weshalb die Kreuzung nicht mit in die Planung einfließen wird. Die originär für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei führt sporadisch allgemeine Kontrollen an dieser Stelle durch. Zielgerichtete Rotlichtüberwachungen finden nicht statt, da kein rotlichtbedingter Unfallschwerpunkt vorliegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Antrag vom 08.03.2019, OF 778/2