Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für
Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz -
Teil 2 Zu 1.: Die Probleme des Verkehrsabflusses an der Kreuzung
Taunusanlage/ Bockenheimer Landstraße in Fahrtrichtung Taunusanlage kann durch
eine Änderung der Signalsteuerung möglicherweise verbessert werden.
Hierzu ist es jedoch erforderlich,
die Grünzeiten, insbesondere für den Kfz- Verkehr aus Richtung Reuterweg, so
anzupassen, dass der Zwischenraum zwischen der Nachbaranlage Taunusanlage/
Junghofstraße und der angesprochenen Lichtsignalanlage möglichst nicht mehr
zugestaut wird.
Zusätzlich soll mit Hilfe der
verlegten Stauschleifen auf der Taunusanlage der Zufluss von der
Bockenheimer Landstraße weiter dosiert werden. Die vorhandene Steuerung soll dahingehend angepasst
werden, dass bei einer längeren Belegung der Stauschleifen die Bockenheimer
Landstraße keine Freigabe erhält. Durch diese Maßnahmen sollte eine Rückstauung bis in
den Kreuzungsbereich Taunusanlage/ Bockenheimer Landstraße/ Opernplatz im
morgendlichen Hauptverkehr weitgehend verhindert werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen
werden, dass es aufgrund des Zurückhaltens des Verkehrs an anderer Stelle zu
Verkehrsbeeinträchtigungen kommen kann. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2019. Zu 2.: Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre
Rotlicht-/ Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer
Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und
die Unfallkommission (UKO) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei
der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die
Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer
Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder
Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese
Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines
Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb
der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die
Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist
erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich
zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die
Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als
förderlich erachtet wird. An der vom Ortsbeirat genannten Kreuzung liegt kein
rotlichtbedingter Unfallschwerpunkt vor, weshalb die Kreuzung nicht mit in die
Planung einfließen wird. Die originär für den fließenden Verkehr zuständige
Landespolizei führt sporadisch allgemeine Kontrollen an dieser Stelle durch.
Zielgerichtete Rotlichtüberwachungen finden nicht statt, da kein
rotlichtbedingter Unfallschwerpunkt vorliegt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586
Antrag vom
01.02.2019, OF
751/2
Antrag vom 08.03.2019, OF 778/2