Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße justieren - Teil II
Begründung
Adalbertstraße justieren - Teil II Vorgang: OM 3854/18 OBR 2; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - sicherzustellen, dass zwischen dem Ende der Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrer*innen im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße und dem Beginn der Grünphasen im beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte mindestens 7 Sekunden liegen, um gefährliche Situationen am zu vermeiden. Darüber regt der Ortsbeirat einen Ortstermin mit einem Vertreter der zuständigen Behörde an um aufzuzeigen, dass bei einzelnen Ampelphasen die sogenannte Zwischen- oder Schutzzeit von 7 Sekunden um ca. 2 bis 3 Sekunden unterschritten wird. Begründung: Die oben genannte Stellungnahme beurteilt die (komplexe) Kreuzungssituation an der beschriebenen Stelle an der Bockenheimer Warte nicht zu 100% richtig soweit sie davon ausgeht, dass die genannten 7 Sekunden Zwischen- oder Schutzzeit zwischen den Grünphasen immer gewährleistet sind. Wenn die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbieger*innen von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt.