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Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße justieren - Teil II

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Adalbertstraße justieren - Teil II Vorgang: OM 3854/18 OBR 2; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - sicherzustellen, dass zwischen dem Ende der Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrer*innen im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße und dem Beginn der Grünphasen im beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte mindestens 7 Sekunden liegen, um gefährliche Situationen am zu vermeiden. Darüber regt der Ortsbeirat einen Ortstermin mit einem Vertreter der zuständigen Behörde an um aufzuzeigen, dass bei einzelnen Ampelphasen die sogenannte Zwischen- oder Schutzzeit von 7 Sekunden um ca. 2 bis 3 Sekunden unterschritten wird. Begründung: Die oben genannte Stellungnahme beurteilt die (komplexe) Kreuzungssituation an der beschriebenen Stelle an der Bockenheimer Warte nicht zu 100% richtig soweit sie davon ausgeht, dass die genannten 7 Sekunden Zwischen- oder Schutzzeit zwischen den Grünphasen immer gewährleistet sind. Wenn die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbieger*innen von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt.

Inhalt

Antrag vom 07.03.2019, OF 777/2

Betreff: Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße justieren - Teil II Vorgang: OM 3854/18 OBR 2; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - sicherzustellen, dass zwischen dem Ende der Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrer*innen im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße und dem Beginn der Grünphasen im beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte mindestens 7 Sekunden liegen, um gefährliche Situationen am zu vermeiden. Darüber regt der Ortsbeirat einen Ortstermin mit einem Vertreter der zuständigen Behörde an um aufzuzeigen, dass bei einzelnen Ampelphasen die sogenannte Zwischen- oder Schutzzeit von 7 Sekunden um ca. 2 bis 3 Sekunden unterschritten wird. Begründung: Die oben genannte Stellungnahme beurteilt die (komplexe) Kreuzungssituation an der beschriebenen Stelle an der Bockenheimer Warte nicht zu 100% richtig soweit sie davon ausgeht, dass die genannten 7 Sekunden Zwischen- oder Schutzzeit zwischen den Grünphasen immer gewährleistet sind. Wenn die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbieger*innen von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 30
OBR 2
TO I, TOP 24
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 777/2 wird zurückgestellt bis ein Ortstermin stattgefunden hat.
Zustimmung:
Alle