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Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße justieren - Teil II

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Adalbertstraße justieren - Teil II Vorgang: OM 3854/18 OBR 2; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - sicherzustellen, dass zwischen dem Ende der Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrer*innen im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße und dem Beginn der Grünphasen im beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte mindestens 7 Sekunden liegen, um gefährliche Situationen am zu vermeiden. Darüber regt der Ortsbeirat einen Ortstermin mit einem Vertreter der zuständigen Behörde an um aufzuzeigen, dass bei einzelnen Ampelphasen die sogenannte Zwischen- oder Schutzzeit von 7 Sekunden um ca. 2 bis 3 Sekunden unterschritten wird. Begründung: Die oben genannte Stellungnahme beurteilt die (komplexe) Kreuzungssituation an der beschriebenen Stelle an der Bockenheimer Warte nicht zu 100% richtig soweit sie davon ausgeht, dass die genannten 7 Sekunden Zwischen- oder Schutzzeit zwischen den Grünphasen immer gewährleistet sind. Wenn die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbieger*innen von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2019, OF 777/2 Betreff: Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße justieren - Teil II Vorgang: OM 3854/18 OBR 2; ST 74/19; Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - sicherzustellen, dass zwischen dem Ende der Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrer*innen im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße und dem Beginn der Grünphasen im beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte mindestens 7 Sekunden liegen, um gefährliche Situationen am zu vermeiden. Darüber regt der Ortsbeirat einen Ortstermin mit einem Vertreter der zuständigen Behörde an um aufzuzeigen, dass bei einzelnen Ampelphasen die sogenannte Zwischen- oder Schutzzeit von 7 Sekunden um ca. 2 bis 3 Sekunden unterschritten wird. Begründung: Die oben genannte Stellungnahme beurteilt die (komplexe) Kreuzungssituation an der beschriebenen Stelle an der Bockenheimer Warte nicht zu 100% richtig soweit sie davon ausgeht, dass die genannten 7 Sekunden Zwischen- oder Schutzzeit zwischen den Grünphasen immer gewährleistet sind. Wenn die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbieger*innen von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3854 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 74 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 777/2 wird zurückgestellt bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme