Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 74
Betreff: Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren Zwischen Grünende eines Verkehrsstroms bis zum Grünbeginn eines feindlichen Verkehrsstroms wird eine sogenannte Zwischen- oder Schutzzeit geschaltet. Diese wird entsprechend der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ermittelt und gegengeprüft. Der angesprochene Kraftfahrzeug-Strom ist feindlich zu der Fußgängerfurt zur Bockenheimer Warte. Bedingt durch die hier versorgte Zwischenzeit von 7 Sekunden kann es zu keiner Grün-Grün bzw. Grün-Rot/Gelb Überlappung kommen. Fahrzeuge, die im bereits geschalteten Fußgänger-Grün die Kreuzung räumen, sind vermutlich bei Rot in die Kreuzung eingefahren. Eine künstliche Verlängerung der bestehenden Schutzzeit begünstigt dieses Fehlverhalten. Aufgrund des Vorgenannten kann der Anregung nicht entsprochen werden.