Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 3
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 3 Vorgang: OM 826/16 OBR 2; ST 106/17; OM 3586/18 OBR 2; ST 2248/18 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Unter Bezugnahme auf die ST106 (13.01.2017) und ST 2248 (03.12.2018) wird der Magistrat gebeten, den Kreuzungsbereich Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz derart zu gestalten, dass das Abbiegen im Kreuzungsbereich und das Queren des Opernplatzes sicherer wird. Hier werden insbesondere zwei Maßnahmen vorgeschlagen.
- Für den Radverkehr von der Taunusanlage kommend wird auf der Fahrbahn eine separate Spur zum links Abbiegen in die Bockenheimer Landstraße mit eigener Lichtsignalanlage eingerichtet. Hierfür wird das Vorbild der Kurt-Schumacher-Straße Richtung Main am Abzweig Börneplatz/Rechneigrabenstraße vorgeschlagen.
- Zur Querung des Opernplatzes wird die bestehende durchgehende Verkehrsführung der Radfahrer*innen von der Bockenheimer Landstraße kommend über den Opernplatz in die Goethestraße und umgekehrt durch einen farbig markierten Radwegbereich eindeutig gekennzeichnet. Begründung:
- Die ST 2248 nimmt Stellung zum Rechtsabbiegen von der Bockenheimer Landstraße in die Taunusanlage (zu 1.) und stellt hier eine Verbesserung in Aussicht. Unangesprochen bleibt bisher die Situation in die Gegenrichtung, von der Taunusstraße links in die Bockenheimer Landstraße abzubiegen. Derzeit müssen Radfahrer*innen hierfür auf der Geradeaus-Spur stehen bleiben und behindern damit nachkommenden Radverkehr oder nötigen diesen gar auf die Kraftfahrzeug-Spur. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist dies ein unhaltbarer Zustand. Entsprechend reagieren die Radfahrer*innen meist, indem sie im Bereich der vorigen Ampel auf den Opernplatz fahren, womit jedoch hier der Ampelübergang gestört und eventuell Fußgänger*innen gefährdet werden könnten. Im Stadtgebiet gibt es für solche Situationen bereits Vorbild-Lösungen, wie im Antrag genannt. Diese Lösung kommt zudem ohne Veränderung der Grünzeiten an den Lichtsignalanlagen der Kreuzung aus.
- Auch diese Maßnahme würde die Beeinträchtigung des Fußverkehrs durch den Radverkehr verringern. Die ST 106 spricht den Radverkehr in dieser Richtung zwar an, jedoch nur im Bereich der Fahrbahn. Eine sichere Lösung für den Verkehr auf dem Opernplatz selbst steht jedoch weiterhin aus. Das derzeitige Durcheinander von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen birgt einiges Potential für Ärger und Gefährdung, insbesondere für Touristen, die die örtliche Verkehrslage auf dem Platz nicht kennen. Zwar gibt es eine dezent markierte Spur, die jedoch nur bei genauem Hinsehen erkannt und als Rad-Spur gedeutet wird und daher im wesentlichen wirkungslos ist. Ein deutlich markierter Bereich für den Radverkehr würde hier Abhilfe schaffen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.02.2019,
OF 751/2 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an
der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 3 Vorgang: OM 826/16 OBR 2; ST 106/17; OM 3586/18 OBR 2; ST
2248/18 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Unter Bezugnahme auf die ST106 (13.01.2017) und ST
2248 (03.12.2018) wird der Magistrat gebeten, den Kreuzungsbereich
Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz derart zu gestalten, dass das
Abbiegen im Kreuzungsbereich und das Queren des Opernplatzes sicherer wird.
Hier werden insbesondere zwei Maßnahmen vorgeschlagen. 1. Für den Radverkehr von der Taunusanlage kommend
wird auf der Fahrbahn eine separate Spur zum links Abbiegen in die Bockenheimer
Landstraße mit eigener Lichtsignalanlage eingerichtet. Hierfür wird das
Vorbild der Kurt-Schumacher-Straße Richtung Main am Abzweig
Börneplatz/Rechneigrabenstraße vorgeschlagen. 2. Zur Querung des Opernplatzes
wird die bestehende durchgehende Verkehrsführung der Radfahrer*innen von der
Bockenheimer Landstraße kommend über den Opernplatz in die Goethestraße und
umgekehrt durch einen farbig markierten Radwegbereich eindeutig
gekennzeichnet.
Begründung: 1. Die ST 2248 nimmt Stellung zum Rechtsabbiegen von
der Bockenheimer Landstraße in die Taunusanlage (zu 1.) und stellt hier eine
Verbesserung in Aussicht. Unangesprochen bleibt bisher die Situation in die
Gegenrichtung, von der Taunusstraße links in die Bockenheimer Landstraße
abzubiegen. Derzeit müssen Radfahrer*innen hierfür auf der Geradeaus-Spur
stehen bleiben und behindern damit nachkommenden Radverkehr oder nötigen diesen
gar auf die Kraftfahrzeug-Spur. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist dies ein
unhaltbarer Zustand. Entsprechend reagieren die Radfahrer*innen meist, indem
sie im Bereich der vorigen Ampel auf den Opernplatz fahren, womit jedoch hier
der Ampelübergang gestört und eventuell Fußgänger*innen gefährdet werden
könnten. Im Stadtgebiet gibt es für solche Situationen bereits
Vorbild-Lösungen, wie im Antrag genannt. Diese Lösung kommt zudem ohne
Veränderung der Grünzeiten an den Lichtsignalanlagen der Kreuzung aus. 2. Auch diese Maßnahme würde die
Beeinträchtigung des Fußverkehrs durch den Radverkehr verringern. Die ST 106
spricht den Radverkehr in dieser Richtung zwar an, jedoch nur im Bereich der
Fahrbahn. Eine sichere Lösung für den Verkehr auf dem Opernplatz selbst steht
jedoch weiterhin aus. Das derzeitige Durcheinander von Radfahrer*innen und
Fußgänger*innen birgt einiges Potential für Ärger und Gefährdung, insbesondere
für Touristen, die die örtliche Verkehrslage auf dem Platz nicht kennen. Zwar
gibt es eine dezent markierte Spur, die jedoch nur bei genauem Hinsehen erkannt
und als Rad-Spur gedeutet wird und daher im wesentlichen wirkungslos ist. Ein
deutlich markierter Bereich für den Radverkehr würde hier Abhilfe schaffen.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 31.10.2016, OM 826
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 106
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2
am 18.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 751/2 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, BFF und Piraten (=
Annahme) bei Enthaltung LINKE.