Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Schilder mit Hinweisen auf die Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 448 Betreff: Schilder mit Hinweisen auf die Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg Das zuständige Fachamt hat im Herbst 2014 auf dem Spielplatz Jasminweg (Frankfurter Berg) ein Spielplatzschild in zentraler Lage aufgestellt. Die Nutzungsdauer des Spielplatzes wurde, wie gewünscht, auf 7-20 Uhr festgelegt. Der Magistrat ist überzeugt, dass für den betreffenden Spielplatz 1 Spielplatzschild ausreichend ist. Die Ge- und Verbotspiktogramme auf dem Schild sind sehr gut lesbar, u. a. was Größe, Kontrast und Farbigkeit betrifft. Vor Aufstellung der Spielplatzschilder auf den Frankfurter Spielplätzen hat der Magistrat den Inhalt der Spielplatzschilder rechtlich geprüft. Diese Prüfung hat ergeben, dass es als problematisch angesehen wird sowohl (Fuß-)Ballspielen als auch Fahrradfahren auf den Schildern regulativ durch Hinweise zu verbieten. Weder die Grünanlagensatzung noch die Polizeiverordnung enthalten eine ausdrückliche Bestimmung, dass auf Kinderspielplätzen kein (Fuß-)Ball gespielt oder Fahrrad gefahren werden darf. Beides sind Nutzungen, die auf diesem Spielplatz zulässig sein sollten. Konflikte für das Spiel kleinerer Kinder sieht der Magistrat hier nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3705

Verknüpfte Vorlagen