Schilder mit Hinweisen auf die Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST
448
Betreff: Schilder mit
Hinweisen auf die Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter
Berg Das zuständige Fachamt hat im
Herbst 2014 auf dem Spielplatz Jasminweg (Frankfurter Berg) ein
Spielplatzschild in zentraler Lage aufgestellt. Die Nutzungsdauer des Spielplatzes wurde, wie
gewünscht, auf 7-20 Uhr festgelegt. Der Magistrat ist überzeugt, dass für den
betreffenden Spielplatz 1 Spielplatzschild ausreichend ist. Die Ge- und
Verbotspiktogramme auf dem Schild sind sehr gut lesbar, u. a. was Größe,
Kontrast und Farbigkeit betrifft. Vor Aufstellung der Spielplatzschilder auf den
Frankfurter Spielplätzen hat der Magistrat den Inhalt der Spielplatzschilder
rechtlich geprüft. Diese
Prüfung hat ergeben, dass es als problematisch angesehen wird sowohl
(Fuß-)Ballspielen als auch Fahrradfahren auf den Schildern regulativ durch
Hinweise zu verbieten. Weder die Grünanlagensatzung noch die
Polizeiverordnung enthalten eine ausdrückliche Bestimmung, dass auf
Kinderspielplätzen kein (Fuß-)Ball gespielt oder Fahrrad gefahren werden
darf. Beides sind Nutzungen,
die auf diesem Spielplatz zulässig sein sollten. Konflikte für das Spiel kleinerer Kinder sieht der
Magistrat hier nicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.12.2014, OM 3705