Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße
Begründung
Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf der Eckenheimer Landstr. im Streckenabschnitt zwischen Scheffeleck und Holzhausen-/Nordendstr. stadtaus- und -einwärts Tempo 30 umgesetzt werden kann. Begründung: Auf dem ca. 900 m langen Teilabschnitt zwischen Scheffelstr. und Holzhausen-/Nordendstr. liegen zwei Schulen (Musterschule und Lichtigfeldschule) und drei Kindertageseinrichtungen. Ferner zwei U-Bahn-Haltestellen (Musterschule und Glauburgstraße) mit jeweils zwei räumlich versetzten Hochbahnsteigen (stadtaus- und -einwärts) mit einer Länge von jeweils ca. 100 Metern. Seit Anfang der 90er Jahre gilt in Frankfurt Tempo 30 vor Schulen und Kitas in einer Länge von jeweils 100 Metern vor und hinter der Einrichtung. Allerdings ist im Bereich der drei Kitas, die in der Eckenheimer Landstr. relativ nahe beieinander liegen (Haus. Nr. 66/68, 72 und 80), die Errichtung einer Tempo-30-Zone bisher versäumt worden. Schon jetzt sind im benannten Streckenabschnitt nicht weniger als 14 (vierzehn) die jeweils geltende Höchstgeschwindigkeit (Tempo 30 und 50) anzeigende Verkehrsschilder aufgestellt. Sie gelten für den Bereich der U-Bahn-Haltestellen/Hochbahnsteige und für die beiden Schulen, die im Bereich der Haltestelle Musterschule liegen. Um auch vor den Kitas eine Tempo-30-Zonen einzurichten, müssten mindestens vier weitere Tempo-30/Tempo-50-Schilder aufgestellt werden. Der in kurzen Abständen aufeinanderfolgende Wechsel von Tempo 30 auf 50 auf 30 usw. konterkariert das Ziel, die Verkehrssicherheit für Kinder vor Kitas und Schulen zu verbessern.