Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr..61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr..18 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt Frank
Vorlagentyp: OF ÖkoLinX-ARL
Begründung
Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 18 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt Frankfurt ist Destruction City Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen:
- Den Bauherren der Luxuswohnungsbaustelle Martin Luther Str.60 für die Beschädigung der Wurzeln und dann Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstr. 20 die höchstmögliche Strafe auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich großen Bäumen zu sorgen.
- Der unteren Naturschutzbehörde mehr städtisches Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten von 2 auf mindestens 4 zu erhöhen.
- Bei Baumfällanträgen sollten Luftbilder, die die Bäume auf den Grundstücken kenntlich machen Pflicht werden.
- Die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen von der Erhaltung von alten Bäumen abhängig zu machen. Das Einvernehmen von Bauaufsicht und unterer Naturschutzbehörde wird die Voraussetzung für Baugenehmigungen.
- Die Verschärfung der Baumschutzsatzung durchzuführen, d. h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei illegalen und legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen durch private und städtische Eigentümer. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört, usw. Die Stadt Frankfurt, die City sollte Kultur- und Stadtnaturraum sein, stattdessen wird Frankfurt als sozialer, gesunder und vielfältiger Lebensraum zerstört, zugunsten einer Stadtplanung für die Banken und Konzerne. Die untere Naturschutzbehörde hat nur zwei Baumschutzbeauftragte für 1500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort ist somit in der Regel unmöglich.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2014, OF 572/3
Betreff: Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung
Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf Nachbargrundstück
Böttgerstraße Nr. 18 Frankfurt = Green City = Europäische Stadt der
Bäume??? Nein, Frankfurt zerstört die Grundlagen einer humanen Stadt
Frankfurt ist Destruction City Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat
beauftragen: 1. Den Bauherren der
Luxuswohnungsbaustelle Martin Luther Str.60 für die Beschädigung der Wurzeln
und dann Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstr. 20 die
höchstmögliche Strafe auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich
großen Bäumen zu sorgen. 2. Der unteren Naturschutzbehörde mehr städtisches
Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten von 2 auf
mindestens 4 zu erhöhen. 3. Bei Baumfällanträgen sollten Luftbilder, die die
Bäume auf den Grundstücken kenntlich machen Pflicht werden. 4. Die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen
von der Erhaltung von alten Bäumen abhängig zu machen. Das Einvernehmen von
Bauaufsicht und unterer Naturschutzbehörde wird die Voraussetzung für
Baugenehmigungen.
5. Die Verschärfung der
Baumschutzsatzung durchzuführen, d. h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei
illegalen und legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen
durch private und städtische Eigentümer. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern
auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine
Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der
Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die
Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört, usw. Die Stadt Frankfurt,
die City sollte Kultur- und Stadtnaturraum sein, stattdessen wird Frankfurt als
sozialer, gesunder und vielfältiger Lebensraum zerstört, zugunsten einer
Stadtplanung für die Banken und Konzerne. Die untere Naturschutzbehörde hat nur zwei
Baumschutzbeauftragte für 1500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort ist
somit in der Regel unmöglich. Antragsteller:
ÖkoLinX-ARL
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
06.02.2014, OF
538/3 Nebenvorlage:
Antrag vom
07.05.2014, OF
597/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3
am 20.03.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2994 2014
1.
Die Vorlage OF 538/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF
546/3 für erledigt erklärt. 2.
Die
Vorlage OF 546/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten
Satz des zweiten Absatzes des Tenors das Wort "Frankfurter"
gestrichen und nach dem Wort "Mieter" die Worte "des
Nordends" eingefügt werden; der erste Spiegelstrich des Tenors
gestrichen wird; der letzte Spiegelstrich des Tenors wie folgt
lautet: "Ernennung einer ERST-HELFERIN/eines ERST-HELFERS als
Honorarkraft für betroffene Mieterinnen und Mieter des Nordends bis zur
Einrichtung eines Stadtteilbüros, welche/welcher sie berät und ihnen hilft,
wenn Vertreibung aus der Wohnung droht." 3.
Die
Vorlage OF 572/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE
WÄHLER (= Ablehnung)
zu 3. Einstimmige
Annahme 31. Sitzung des OBR 3
am 08.05.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 508 2014
1.
Die Vorlage OF 572/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF
597/3 für erledigt erklärt. 2.
Die
Vorlage OF 597/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten drei
Zeilen des Betreffs sowie der drittletzte Satz der Begründung gestrichen
werden. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FREIE
WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)