Mieterinnen und Mieter der Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM
2994 entstanden aus Vorlage:
OF 546/3 vom
06.03.2014 Betreff: Mieterinnen und Mieter der
Martin-Luther-Straße Nr. 61 unterstützen Mieterinnen und Mieter aus Häusern
des Nordends, des Ostends und aus Bornheim trafen sich am 4. Februar 2014
in einer Wohnung im Haus Martin-Luther-Straße Nr. 61 mit dem
Oberbürgermeister Peter Feldmann. Es sollte ihm anschaulich demonstriert
werden, unter welchen Bedingungen sie leben müssen, da der Vermieter die leer
stehenden Wohnungen entkernt hat und plant, in jedem Stockwerk zwei Wohnungen
in eine luxussanierte Eigentumswohnung umzuwandeln. Der Oberbürgermeister versprach den Betroffenen, sie
zu unterstützen, soweit es in seiner Macht stünde. Die Nachbarschaftshilfe
Nordend-Bornheim-Ostend (NBO) hofft auf eine entsprechende finanzielle
Unterstützung seitens der Stadt Frankfurt. Weiterhin schlägt die NBO die
Berufung einer ERST-HELFERIN/eines ERST-HELFERS durch den Magistrat vor,
die/der Ansprechperson für betroffene Mieterinnen und
Mieter des Nordend ist, wenn die Vertreibung aus der Wohnung droht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
möglichst zeitnah zu prüfen und zu berichten, ob er den folgenden Wünschen der
NBO nachkommen kann: - Ermöglichung einer eventuellen finanziellen
Unterstützung der NBO für anfallende geringe Kosten, wie z. B. Miete,
Büromaterial o. Ä.; -
Ernennung einer ERST-HELFERIN/eines ERST-HELFERS als Honorarkraft für
betroffene Mieterinnen und Mieter des Nordend bis zur Einrichtung eines
Stadtteilbüros, welche/welcher sie berät und ihnen hilft, wenn Vertreibung aus
der Wohnung droht. Begründung: Frankfurt benötigt wegen zunehmender Probleme
aufgrund fortschreitender Gentrifizierung in der Stadt eine unabhängige
ERST-HELFERIN/einen unabhängigen ERST-HELFER, an die/den sich vom
Wohnungsverlust betroffene Mieterinnen und Mieter wenden können. Weder das
Wohnungsamt (es reagiert nur auf konkrete Missstände) noch ein Rechtsanwalt (er
berät lediglich in juristischen Fragen) können Ersatz für diese Anlaufstelle
sein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.07.2014, ST 868
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 64 0