Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf den Nachbargrundstücken Böttgerstraße Nr. 20 und MartinLutherStraße Nr. 63
Vorlagentyp: OA
Inhalt
Anregung vom 08.05.2014, OA 508 entstanden aus Vorlage: OF 597/3 vom 07.05.2014
Betreff: Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf den Nachbargrundstücken Böttgerstraße Nr. 20 und Martin-Luther-Straße Nr. 63 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,
- den Bauherren der Luxuswohnungsbaustelle Martin-Luther-Straße Nr. 61 für die Beschädigung der Wurzeln und dann Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 20, die unter die Baumschutzsatzung fallen, sowie für die Beschädigung der Wurzeln einer Birke in der Martin-Luther-Straße Nr. 63 die höchstmögliche Strafe auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich großen Bäumen zu sorgen;
- der Unteren Naturschutzbehörde mehr städtisches Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten von zwei auf mindestens vier zu erhöhen;
- bei Baumfällanträgen Luftbilder, die die Bäume auf den Grundstücken kenntlich machen, als Pflicht vorzugeben;
- die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen von der Erhaltung alter Bäume abhängig zu machen. Das Einvernehmen von Bauaufsicht und Unterer Naturschutzbehörde wird Voraussetzung für Baugenehmigungen;
- die Verschärfung der Baumschutzsatzung, d. h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei illegalen und legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen durch private und städtische Eigentümer, durchzuführen. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört usw. Die Untere Naturschutzbehörde hat nur zwei Baumschutzbeauftragte für 1.500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort ist somit in der Regel unmöglich. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.05.2014
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
30
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 36
Die Vorlage OA 508 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP NPD REP
Ablehnung:
SPD Linke Elf Piraten Römer Freie Wähler ÖkoLinX-ARL
Sitzung
30
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
37
Die Vorlage OA 508 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP
Ablehnung:
SPD Linke Elf Piraten Freie Wähler Römer
Sitzung
32
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 51
Die Vorlage OA 508 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP NPD REP
Ablehnung:
SPD Linke Elf Piraten ÖkoLinX-ARL Freie Wähler Römer