Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf den Nachbargrundstücken Böttgerstraße Nr. 20 und MartinLutherStraße Nr. 63
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 08.05.2014, OA 508 entstanden aus Vorlage:
OF 597/3 vom
07.05.2014 Betreff: Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung
Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf den
Nachbargrundstücken Böttgerstraße Nr. 20 und Martin-Luther-Straße Nr. 63
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Bauherren der Luxuswohnungsbaustelle
Martin-Luther-Straße Nr. 61 für die Beschädigung der Wurzeln und dann
Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 20,
die unter die Baumschutzsatzung fallen, sowie für die Beschädigung der Wurzeln
einer Birke in der Martin-Luther-Straße Nr. 63 die höchstmögliche Strafe
auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich großen Bäumen zu
sorgen; 2. der Unteren Naturschutzbehörde
mehr städtisches Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten
von zwei auf mindestens vier zu erhöhen; 3. bei Baumfällanträgen Luftbilder, die die Bäume auf
den Grundstücken kenntlich machen, als Pflicht vorzugeben; 4. die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen
von der Erhaltung alter Bäume abhängig zu machen. Das Einvernehmen von
Bauaufsicht und Unterer Naturschutzbehörde wird Voraussetzung für
Baugenehmigungen;
5. die Verschärfung der
Baumschutzsatzung, d. h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei illegalen und
legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen durch private
und städtische Eigentümer, durchzuführen. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern
auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine
Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der
Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die
Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört usw. Die Untere Naturschutzbehörde hat nur zwei
Baumschutzbeauftragte für 1.500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort
ist somit in der Regel unmöglich. Anlage 1 (ca.
241 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.05.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 36
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 508 wird
abgelehnt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE
WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD und REP (= Ablehnung)
30. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP
37 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 508 wird
abgelehnt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und
RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 51
Beschluss: Die Vorlage OA 508 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung), LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie
FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, NPD und REP (= Ablehnung) RÖMER (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 4764, 32. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 64 0