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Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf den Nachbargrundstücken Böttgerstraße Nr. 20 und MartinLutherStraße Nr. 63

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.05.2014, OA 508 entstanden aus Vorlage: OF 597/3 vom 07.05.2014 Betreff: Gentrifizierungsskandal/Mietervertreibung Martin-Luther-Straße Nr. 61 Jetzt Baumzerstörung auf den Nachbargrundstücken Böttgerstraße Nr. 20 und Martin-Luther-Straße Nr. 63 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Bauherren der Luxuswohnungsbaustelle Martin-Luther-Straße Nr. 61 für die Beschädigung der Wurzeln und dann Fällung von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück Böttgerstraße Nr. 20, die unter die Baumschutzsatzung fallen, sowie für die Beschädigung der Wurzeln einer Birke in der Martin-Luther-Straße Nr. 63 die höchstmögliche Strafe auszusprechen und für die Neuanpflanzung von zwei gleich großen Bäumen zu sorgen; 2. der Unteren Naturschutzbehörde mehr städtisches Personal zu geben und die Anzahl der Baumschutzbeauftragten von zwei auf mindestens vier zu erhöhen; 3. bei Baumfällanträgen Luftbilder, die die Bäume auf den Grundstücken kenntlich machen, als Pflicht vorzugeben; 4. die Genehmigung von Bauplanungen bzw. Bauanträgen von der Erhaltung alter Bäume abhängig zu machen. Das Einvernehmen von Bauaufsicht und Unterer Naturschutzbehörde wird Voraussetzung für Baugenehmigungen; 5. die Verschärfung der Baumschutzsatzung, d. h. der Strafen und Ausgleichsabgaben bei illegalen und legalen Baumfällungen und der Voraussetzungen für Baumfällungen durch private und städtische Eigentümer, durchzuführen. Begründung: Es geht nicht nur um die Anzahl von Bäumen, sondern auch um die ökologische Qualität, dazu gehört das Alter der Bäume. Keine Baumnachpflanzung oder Spargelbaumnachpflanzung führt zur Verminderung der Lebensqualität in Frankfurt. Die Luftfilterung wird schlechter, die Klimaerwärmung verstärkt, Naturästhetik zerstört usw. Die Untere Naturschutzbehörde hat nur zwei Baumschutzbeauftragte für 1.500 Fällanträge jährlich. Eine Kontrolle vor Ort ist somit in der Regel unmöglich. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.05.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 508 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD und REP (= Ablehnung) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 508 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OA 508 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, NPD und REP (= Ablehnung) RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4764, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 64 0