Videoüberwachungsanlagen an der Konstablerwache
Begründung
Konstablerwache Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Videoüberwachungsanlagen an der Konstablerwache werden demontiert. Der Magistrat verzichtet auf eine Modernisierung der Anlage. Begründung: Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen ist ein umstrittenes Thema. Der Magistrat hat sich jüngst dazu entschlossen, weitere Videokameras am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache zu installieren. Die Anlage an der Konstablerwache soll zudem modernisiert werden. Doch bisher haben weder der Magistrat noch der Polizeipräsident eindeutig belegen können, dass die bestehenden Videoanlagen signifikant dazu beigetragen haben, Straftaten zu verhindern oder solche aufzuklären. Laut der Frankfurter Polizei hat sich die Kriminalität an der Konstablerwache deutlich verringert bzw. sich verlagert. Gleichzeitig taugt laut Polizei die Bildqualität der im Jahr 2001 installierten Anlage schon lange nicht mehr zur Identifizierung von Kriminellen. Diese widersprüchlichen Aussagen machen deutlich, dass die Anlagen keinen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung an diesem Ort leisten. Aber sie stellen einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und informationelle Selbstbestimmung unbescholtener Menschen dar. Deswegen gehören sie dort abmontiert und nicht modernisiert.
Inhalt
Antrag vom 23.01.2018, OF 499/1
Betreff: Videoüberwachungsanlagen an der Konstablerwache Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Videoüberwachungsanlagen an der Konstablerwache werden demontiert. Der Magistrat verzichtet auf eine Modernisierung der Anlage. Begründung: Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen ist ein umstrittenes Thema. Der Magistrat hat sich jüngst dazu entschlossen, weitere Videokameras am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache zu installieren. Die Anlage an der Konstablerwache soll zudem modernisiert werden. Doch bisher haben weder der Magistrat noch der Polizeipräsident eindeutig belegen können, dass die bestehenden Videoanlagen signifikant dazu beigetragen haben, Straftaten zu verhindern oder solche aufzuklären. Laut der Frankfurter Polizei hat sich die Kriminalität an der Konstablerwache deutlich verringert bzw. sich verlagert. Gleichzeitig taugt laut Polizei die Bildqualität der im Jahr 2001 installierten Anlage schon lange nicht mehr zur Identifizierung von Kriminellen. Diese widersprüchlichen Aussagen machen deutlich, dass die Anlagen keinen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung an diesem Ort leisten. Aber sie stellen einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und informationelle Selbstbestimmung unbescholtener Menschen dar. Deswegen gehören sie dort abmontiert und nicht modernisiert.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 264 Beratung im Ortsbeirat: 1