Kiosk „Palaver“ - Lärmbelästigung
Begründung
Lärmbelästigung Dem neuen Besitzer des Kiosks wurde für den Gaststättenbetrieb eine Genehmigung erteilt, die lediglich eine Sperrzeit von täglich 5.00 - 6.00 Uhr beinhaltet. Dies hat zur Folge, dass die Schankwirtschaft täglich bis ca. 2.00 Uhr (nachts) geöffnet ist. Für die umliegenden Anwohner ist eine schwierige Situation entstanden, da sich Gäste sehr oft außerhalb aufhalten, lachen und reden. Die Anwohner sind einer größeren Lärmbelästigung ausgesetzt. Schlaf ohne Störung ist nicht mehr möglich. Dazu kommt, dass ein Außenbetrieb bis 24.00 Uhr geplant ist. Dies würde die Lärmbelästigung in diesem reinen Wohngebiet noch einmal erheblich erhöhen.
Inhalt
Antrag vom 20.03.2019, OF 421/8
Betreff: Kiosk "Palaver" - Lärmbelästigung Dem neuen Besitzer des Kiosks wurde für den Gaststättenbetrieb eine Genehmigung erteilt, die lediglich eine Sperrzeit von täglich 5.00 - 6.00 Uhr beinhaltet. Dies hat zur Folge, dass die Schankwirtschaft täglich bis ca. 2.00 Uhr (nachts) geöffnet ist. Für die umliegenden Anwohner ist eine schwierige Situation entstanden, da sich Gäste sehr oft außerhalb aufhalten, lachen und reden. Die Anwohner sind einer größeren Lärmbelästigung ausgesetzt. Schlaf ohne Störung ist nicht mehr möglich. Dazu kommt, dass ein Außenbetrieb bis 24.00 Uhr geplant ist. Dies würde die Lärmbelästigung in diesem reinen Wohngebiet noch einmal erheblich erhöhen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass
- die Genehmigung für einen Außenbetrieb nicht erteilt wird,
- der Besitzer von Seiten des Ordnungsamtes die Auflage erhält, dass es den Gästen nicht erlaubt ist, sich nach 22.00 Uhr vor dem Kiosk aufzuhalten.Hauptvorlage: Antrag vom 05.03.2019, OF 419/8 Beratung im Ortsbeirat: 8