Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen)
Antrag
Der Magistrat wird erneut aufgefordert, noch nicht verfugte Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere der Paradiesgasse und dem Paradiesplatz, dauerhaft ausfugen zu lassen. Ferner sind schadhafte Stellen in den bereits verfugten Bereichen auszubessern.
Begründung
In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Altsachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2018, ST 1835 vom 26.09.2022, ST 2251 und vom 08.01.2024 (ST 7), mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Altsachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden; die Paradiesgasse und der Paradiesplatz sind noch gänzlich unverfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Zudem ist der bereits verfugte Epoxidharzmörtel an einigen Stellen spröde und durch Kehrtätigkeiten aus den Fugen geputzt worden. Die Schadhaftenstellen sollten zeitnahe erneut verfugt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme