Das Gemeindezentrum verdient eine Zukunft
Vorlagentyp: OF CDU, SPD
Begründung
Zukunft Der Ortsbeirat nimmt den Magistratsbericht B 395 zur Kenntnis und begrüßt das geplante Sanierungskonzept für das ehemalige Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398. Es ist erfreulich, dass es dem Magistrat gelungen ist, dem Stadtteil eine Lösung für die problematischen Liegenschaftsverhältnisse anzubieten. Gleichwohl muss es aus Sicht des Ortsbeirates Ziel sein, die Erfordernisse für den dauerhaften Betrieb eines zukünftigen "Stadtteilzentrums" und einer Wohnsitzlosen-Einrichtung mit dem Wohnumfeld der Liegenschaft so gut wie möglich in Einklang zu bringen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2011, OF 107/8
Betreff: Das Gemeindezentrum verdient eine
Zukunft Der Ortsbeirat nimmt den
Magistratsbericht B 395 zur Kenntnis und begrüßt das geplante Sanierungskonzept
für das ehemalige Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398. Es ist
erfreulich, dass es dem Magistrat gelungen ist, dem Stadtteil eine Lösung für
die problematischen Liegenschaftsverhältnisse anzubieten. Gleichwohl muss es aus Sicht des Ortsbeirates Ziel
sein, die Erfordernisse für den dauerhaften Betrieb eines zukünftigen
"Stadtteilzentrums" und einer Wohnsitzlosen-Einrichtung mit dem Wohnumfeld der
Liegenschaft so gut wie möglich in Einklang zu bringen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat
beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten, den Magistrat zu beauftragen, folgende Vorgaben beim Bau der Gebäude
und hinsichtlich der künftigen Nutzung des Stadtteilzentrums zu gewährleisten:
1. Beim Bau des Wohnhauses, das
senkrecht zum Praunheimer Weg steht, muss der größtmögliche Abstand zum
Nachbargebäude Gerhart-Hauptmann-Ring 410 eingehalten werden. Die Möglichkeit
eines Verzichts auf ein viertes Stockwerk ist zu prüfen. 2. Da in dem zukünftigen
Stadtteilzentrum Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stehen sollen, wird
sichergestellt, dass die für Veranstaltungsräume erforderlichen Stellplätze für
PKW auf dem Grundstück eingerichtet werden. 3. Ein Verantwortlicher ist für den Betrieb des
zukünftigen Stadtteilzentrums und die Organisation der Raumvergabe zuständig.
Es ist gründlich zu prüfen, ob der Ev. Verein für Wohnraumhilfe diese
Aufgabe mit übernehmen soll, oder ein anderer Trägerverein gesucht bzw. neu
gegründet werden muss. 4.
Als "Ankermieter" wird eine (stadtnahe) Einrichtung vorgesehen, die verlässlich
über einen längeren Zeitraum mehrere Räume anmietet, vorzugsweise eine
Kindertageseinrichtung. Die
Räume, die von dieser Einrichtung nicht benötigt werden, werden auf einer
festen Basis langfristig an Vereine/Gruppen aus dem Stadtteil vermietet. 5.
Der Saal soll für die Nutzung durch viele verschiedene Gruppen und
Einzelpersonen aus dem Stadtteil offen, d.h. nicht ständig durch den
Ankermieter belegt sein. 6.
In den Mietverträgen werden strenge Auflagen bzgl. Öffnungszeiten, Lärm
und Müllentsorgung gemacht. 7. Durch das Nutzungskonzept wird sichergestellt,
dass die zu erwartenden Unterhaltungskosten gedeckt sind und ausreichend
Rücklagen gebildet werden können. 8. Dem Ortsbeirat werden das Nutzungs-, das
Betreiber- und das Betriebskonzept zur Zustimmung vorgelegt. Antragsteller:
CDU
SPD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 16.09.2011, B 395 Beratung
im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8
am 01.12.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 105 2011
1.
Die Vorlage B 395 dient unter Hinweis auf OA 105 zur
Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 107/8 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass das Wort "Wohnsitzlosen-Einrichtung" durch die
Worte "Einrichtung zur Wohnraumhilfe" und unter Ziffer 1. die Worte
"zum Nachbargebäude Gerhart-Hauptmann-Ring 410" durch die Worte
"zu den Nachbargebäuden Gerhart-Hauptmann-Ring 412 bis 414" ersetzt
werden. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme