Höchst: Stadtteilverkehrsplan vorstellen
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
vorstellen Vorgang: B 197/13; V 742/13 OBR 6; ST 1258/13; V 1010/14 OBR 6; ST 1036/14; V 1264/15 OBR 6; ST 785/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den zuletzt in der ST 785/2015 für Ende 2015 angekündigten Stadtteilverkehrsplan dem Ortsbeirat nun vorzustellen oder die Hinderungsgründe bekannt zu geben. Begründung: Seit vielen Jahren hat der Ortsbeirat 6 immer wieder beantragt, dass der Stadtteilverkehrsplan Höchst vorgestellt wird. Zuletzt wurde mit der ST 785/2015 mitgeteilt, dass die Vorstellung für Ende 2015 vorgesehen ist. Der Ortsbeirat bittet um die Vorstellung, da von diesen Plänen einige Maßnahmen abhängen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2016, OF 10/6
Betreff: Höchst: Stadtteilverkehrsplan
vorstellen Vorgang: B 197/13;
V 742/13 OBR 6; ST 1258/13; V 1010/14 OBR 6; ST 1036/14;
V 1264/15 OBR 6; ST 785/15 Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten, den zuletzt in der ST 785/2015 für Ende 2015
angekündigten Stadtteilverkehrsplan dem Ortsbeirat nun vorzustellen oder die
Hinderungsgründe bekannt zu geben. Begründung: Seit vielen Jahren hat der Ortsbeirat 6 immer wieder
beantragt, dass der Stadtteilverkehrsplan Höchst vorgestellt wird. Zuletzt
wurde mit der ST 785/2015 mitgeteilt, dass die Vorstellung für Ende 2015
vorgesehen ist. Der
Ortsbeirat bittet um die Vorstellung, da von diesen Plänen einige Maßnahmen
abhängen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 03.05.2013, B 197
Auskunftsersuchen
vom 16.05.2013, V 742
Stellungnahme
des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1258
Auskunftsersuchen
vom 06.05.2014, V
1010
Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1036
Auskunftsersuchen
vom 10.02.2015, V
1264
Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 785
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6
am 03.05.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 33 2016
Die
Vorlage OF 10/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme