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Stadtteilverkehrsplan Höchst

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1258

Betreff: Stadtteilverkehrsplan Höchst Der Stadtteilverkehrsplan wurde mit M 256/2004 der Stadtverordneten-Versammlung zur Kenntnis gegeben und das zugehörige Handlungskonzept mit § 8596/2005 von der StV.-V. beschlossen. Derzeit wird der Stadtteilverkehrsplan auf Grundlage der schon umgesetzten bzw. sich gerade in Umsetzung befindlichen Maßnahmen des Handlungskonzeptes überarbeitet. Dabei werden auch die zwischenzeitlich aufgetretenen Änderungen in der Verkehrsführung und die Anregungen aus dem Ortsbeirat aufgenommen. - Die mit § 7311/2009 zurückgestellte Vorplanung zur Umgestaltung der Hostatostraße wird nach Abstimmung des aktualisierten Verkehrsführungsplanes mit dem Ortsbeirat unter Maßgabe der neuen Randbedingungen derzeit entsprechend angepasst. - Die Abstimmungen zur Umgestaltung der Bolongarostraße sind weitestgehend abgeschlossen und die Vorplanung wird in Kürze der Stadtverordneten-Versammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. - Der Altstadtbereich von Höchst war explizit nicht Bestandteil des Stadtteilverkehrsplans. Auf Grund der vielen Anregungen aus dem Ortsbeirat und Vorschlägen von Anwohnern wird dieser Bereich derzeit integriert. Die Auswirkungen einer Realisierung der Regionaltangente West, mit einer Haltestelle im Bereich der Leunastraße, werden aktuell bei der Überarbeitung mit berücksichtigt. Der Magistrat geht davon aus, dass erste Ergebnisse im I. Quartal 2014 dem Ortsbeirat vorgestellt werden können.