Barrierefreiheit für den Bahnhof Griesheim und die Stadtteilverbindung „Alte Falterstraße“: Untersuchungsvariante 4 umsetzen
Begründung
Griesheim und die Stadtteilverbindung "Alte Falterstraße": Untersuchungsvariante 4 umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Herstellung der Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim gemeinsam mit der Deutschen Bahn die sogenannte Untersuchungsvariante 4 weiterzuverfolgen, zur Baureife zu bringen und schnellstmöglich zu bauen. Begründung: Der Bahnhof Griesheim einschließlich der wichtigen, stadtteilverbindenden Personenunterführung "Alte Falterstraße" ist noch nicht barrierefrei ausgebaut. Damit gibt es noch gravierende Zugangshemmnisse für mobilitätseingeschränkte Personen und Erschwernisse für Personen mit Kinderwagen oder Gepäck, die beseitigt werden müssen. In einer Variantenuntersuchung hat nun die Deutsche Bahn vier Varianten vorgelegt, mit denen die Barrierefreiheit erreicht werden kann. Dabei hat sich die Variante 4 als die vorteilhafteste herausgestellt. Diese Variante umfaßt den Ausbau der beiden vorhandenen Personenunterführungen (Alte Falterstraße; DB-Unterführung zwischen den Bahnsteigen) mit jeweils einem Aufzug (insgesamt vier Aufzüge) an allen Zugängen. Es wird eine vollständige Barrierefreiheit für alle Bahnsteige und für die Stadtteilverbindung "Alte Falterstraße" erreicht, die Unterführung "Alte Falterstraße" wird heller und benutzerfreundlich gestaltet, die geplante Fertigstellungszeit für das Jahr 2020 ist die schnellste aller Varianten, es bestehen keine Risiken durch notwendigen Grunderwerb und schwierige Architekturanforderungen, die Gesamtkosten in Höhe von 11,75 Mio. € inklusive des städtischen Anteils von 3,6 Mio. € (derzeitiger Planungsstand) sind am günstigsten. Der Nachteil dieser Variante, daß der Mittelbahnsteig von der Personenunterführung "Alte Falterstraße" aus nach wie vor nur per Treppe und barrierefrei ausschließlich über die auszubauende "DB-Unterführung" zwischen Seiten- und Mittelbahnsteig erreichbar sein wird, ist in Abwägung gegenüber den Vorteilen weniger gewichtig, zumal davon auch nur Fahrgäste betroffen sind, die von nördlich der Bahnlinie den Mittelbahnsteig erreichen wollen. Die Variante 4 erfüllt alle Anforderungen sollte daher weiterverfolgt und schnellstmöglich realisiert werden.