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Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den Unterführungen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4902 entstanden aus Vorlage: OF 1573/6 vom 17.01.2016 Betreff: Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den Unterführungen Der Magistrat wird gebeten, die beiden Unterführungen - sowohl die Unterführung der Deutschen Bahn AG als auch die stadtteilverbindende Unterführung - im Rahmen des Neubaus bzw. Umbaus mit Videoüberwachung auszustatten. Begründung: Die Installation von Videotechnik auf zentralen Straßen und Plätzen erzielt eine präventive Wirkung zur Verhinderung von Straftaten. In Frankfurt sind alle unterirdischen S- und U-Bahn-Stationen mit Videotechnik ausgestattet. Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich in Unterführungen sicherer, wenn eine Videoanlage vorhanden ist. Dies hat sich bewährt und der öffentliche Personennahverkehr wurde so sicherer. Die Aufzeichnung von Straftaten hilft sowohl der Polizei bei der Aufklärung von Straftaten als auch den Opfern bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Mit der modernen Kameratechnik steigen die Chancen, Täter einwandfrei zu überführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2016, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13