Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den Unterführungen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM
4902 entstanden aus Vorlage:
OF 1573/6 vom
17.01.2016 Betreff: Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim:
Videoüberwachung in den Unterführungen Der Magistrat wird gebeten, die
beiden Unterführungen - sowohl die Unterführung der
Deutschen Bahn AG als auch die stadtteilverbindende Unterführung - im Rahmen
des Neubaus bzw. Umbaus mit Videoüberwachung auszustatten. Begründung: Die Installation von Videotechnik auf zentralen
Straßen und Plätzen erzielt eine präventive Wirkung zur Verhinderung von
Straftaten. In Frankfurt sind alle unterirdischen S- und U-Bahn-Stationen mit
Videotechnik ausgestattet. Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich in
Unterführungen sicherer, wenn eine Videoanlage vorhanden ist. Dies hat sich
bewährt und der öffentliche Personennahverkehr wurde so sicherer. Die
Aufzeichnung von Straftaten hilft sowohl der Polizei bei der Aufklärung von
Straftaten als auch den Opfern bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und
Schadensersatzansprüchen. Mit der modernen Kameratechnik steigen die Chancen,
Täter einwandfrei zu überführen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.06.2016, ST 877
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6
am 31.05.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13