Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost -
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST
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Betreff: Bebauungsplan Nr.
516 - Bonames-Ost - Zu Punkt 1: Die Wohnqualität eines Baugebietes
ergibt sich aus dem komplexen Zusammenspiel verschiedener Einflussfaktoren, die
nicht zwangsläufig wie bei der Anzahl der Wohneinheiten klar quantifizierbar
oder messbar sein müssen. Zu diesen gehören an die Örtlichkeit angepasste
städtebauliche Strukturen und Wohnformen, die Versorgung mit sozialer
Infrastruktur, die Bereitstellung von öffentlichen Grünflächen und Plätzen, die
Schaffung von privaten Freiflächen, die Anbindung an den Öffentlichen
Personennahverkehr, die Bildung von funktionalen, ästhetischen und
adressbildenden Straßenräumen, eine ausgewogene Nutzungsmischung oder die
Anbindung an das bestehende städtebauliche Umfeld. Sobald diese grundlegenden
Kriterien nicht erfüllt sind, kann die Wohnqualität eines Baugebietes auch
nicht durch eine Reduzierung oder Erhöhung der Anzahl von Wohneinheiten
verbessert werden. Zu Punkt 2: Es ist nicht geplant, zwischen 1.980 und 2.640
Wohneinheiten im Baugebiet zu realisieren. Der Hinweis auf die Zielvorgaben im
Regionalen Flächennutzungsplan diente zur Veranschaulichung der vor dem
Hintergrund der starken Wohnraumnachfrage und der im Hinblick auf den sparsamen
Umgang mit Grund und Boden gebotenen Dichte denn zur formalen Rechtfertigung
eines bestimmten Dichtewerts. Das bis zum Oktober 2015 überarbeitete
städtebauliche Konzept sieht nun eine maximale Anzahl von 1.580 Wohneinheiten
vor. Zu Punkt 3: Im Rahmen der Weiterbearbeitung im Jahr 2015 wurde
das städtebauliche Konzept sowohl modifiziert als auch konkretisiert. Es sind
nun für alle Bereiche die maximale Anzahl der Vollgeschosse wie der möglichen
Dach- bzw. Staffelgeschosse definiert worden. Daraus ergibt sich eine maximale
Anzahl von 1.580 Wohneinheiten. Zu Punkt 4: Mit dem bis zum Oktober 2015 überarbeiteten
städtebaulichen Konzept werden bei einer Realisierung keine baulichen
Situationen entstehen, die mit innerstädtischen Lagen in Hinblick auf
Verdichtung und Grünflächenanteil zu vergleichen sind. Dennoch wird auch bei
dieser Planung die Frage der Folgen des Klimawandels Berücksichtigung finden.
Wesentliche Aspekte sind hierbei die Durchlüftung und der Begrünungsanteil im
Baugebiet, bezogen auf öffentliche und private Flächen. Für das Baugebiet sind im Besonderen die
Möglichkeiten der Durchlüftung aus Richtung Nordost zu beachten. Durch die
durchlässige Bebauungsstruktur entlang der Ortsrandstraße wird dies ermöglicht.
Die öffentlichen Grünflächen und der relativ große Anteil an privaten
Freiflächen gewährleisten eine gute Durchgrünung des Gebiets. Festsetzungen zum
Erhalt und zur Neuanpflanzung von Bäumen sichern in der Folge überschattete
Bereiche. Diese Vorgaben sowie die projektierte oberflächennahe
Regenwasserbewirtschaftung, werden dazu beigetragen können, den Folgen des
Klimawandels entgegen zu wirken. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
09.02.2015, OA 604