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Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main

Vorlagentyp: OA

Anregung

Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie und wann kann die Verstetigung der Öffnung des Schulhofes der Merianschule erfolgen?
  2. Wie und wann können weitere Schulen im Nordend und in ganz Frankfurt generell als Spiel- und Bewegungsflächen außerhalb der Schulöffnungszeiten geöffnet werden?

Begründung

In der Stellungnahme ST 2741 aus 2022 wird von der Federführung des Stadtschulamtes und der Umsetzung von baulichen und organisatorischen Maßnahmen gesprochen. Verwiesen wird dabei auf den Planungsrahmen "Schulsport und Freiraum", der mittlerweile veröffentlicht ist. Dort wird der Punkt "stadträumliche Schnittstellen im Quartier" auf den Seiten 65 bis 68 erläutert. Die dort geforderte Bedarfsplanung zur Identifizierung möglicher Potenziale liegt im Nordend bereits seit mehreren Jahren vor. Dort wurden die Schulhöfe explizit als Potenziale für weitere benötigte Frei- und Bewegungsflächen genannt. Jetzt stellt sich die Frage, wie der erwähnte "Nutzungsrahmen" und die "Nutzungskoordination" erfolgen und umgesetzt werden sollen.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 34
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 35
Angenommen
1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 34
Ältestenausschusses
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 36
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 64
Angenommen
1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG Gartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 37
OBR 3
TO I, TOP 44
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle