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Schulhoföffnung muss weitergehen

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

1. wie weit die Pläne eines Konzeptes zur Schulhoföffnung vorangekommen sind; 2. ob im nächsten Jahr bereits erste Schulhöfe im Nordend geöffnet werden können.

Kontext

Der Ortsbeirat 3 hat aus seinem Ortsbeiratsbudget in diesem Sommer ein Schulhoföffnungsprojekt an der Merianschule finanziert. Dabei übernahmen in einem Zeitraum der CVJM und in einem weiteren Zeitraum die Freie Christliche Gemeinde die Hofaufsicht. Das Angebot stieß bei den Familien im Nordend auf viel Zuspruch und die Kinder waren begeistert, eine zusätzliche Spielfläche nutzen zu können. Für den Ortsbeirat 3 erfüllte sich damit erstmals seit mehr als zehn Jahren der Wunsch nach Öffnung von Schulhöfen als Spiel- und Bewegungsflächen außerhalb der Schulzeiten, eine große Bereicherung des Alltags der Kinder im Nordend und ein Beitrag zur dringend erforderlichen Vergrößerung des Angebotes im Nordend. Das Pilotprojekt zeigt, dass es möglich ist, einen Schulhof mit Aufsicht zu öffnen.

Begründung

Vorgang: OIB 28/21 ORB 3 Der Ortsbeirat 3 hat aus seinem Ortsbeiratsbudget in diesem Sommer ein Schulhoföffnungsprojekt an der Merianschule finanziert. Dabei übernahmen in einem Zeitraum der CVJM und in einem weiteren Zeitraum die Freie Christliche Gemeinde die Hofaufsicht. Das Angebot stieß bei den Familien im Nordend auf viel Zuspruch und die Kinder waren begeistert, eine zusätzliche Spielfläche nutzen zu können. Für den Ortsbeirat 3 erfüllte sich damit erstmals seit mehr als zehn Jahren der Wunsch nach Öffnung von Schulhöfen als Spiel- und Bewegungsflächen außerhalb der Schulzeiten, eine große Bereicherung des Alltags der Kinder im Nordend und ein Beitrag zur dringend erforderlichen Vergrößerung des Angebotes im Nordend. Das Pilotprojekt zeigt, dass es möglich ist, einen Schulhof mit Aufsicht zu öffnen.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 9
OBR 3
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 10
OBR 3
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 3
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 12
OBR 3
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 3
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 3
TO I, TOP 42
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle