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Verkehrswende umsetzen - kein 10-spuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 2.: Der Magistrat hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Planungen der Autobahn GmbH zum Ausbau der Bundesautobahnen. Grundlage hierfür ist auf Bundesebene das Fernstraßenausbaugesetz beziehungsweise der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Dessen aktuelle Grundlage wiederum ist der Bundesverkehrswegeplan 2030 der Bundesregierung. Bei der Konsultation zum Bundesverkehrswegeplan hat der Magistrat bereits sehr deutlich gemacht, dass er den einseitig nachfrageorientierten Ansatz der Bundesverkehrswegeplanung als planungspolitisch verfehlt und unzeitgemäß ansieht, da gerade in Ballungsräumen (als Hauptquellen und -zielen des prognostizierten Fernverkehrs) ein ständiges "Hinterherbauen" hinter der prognostizierten Nachfrage auf erhebliche Restriktionen trifft. Ziel muss aus Sicht des Magistrats vielmehr eine integrierte Betrachtung aus Nachfragesteuerung und örtlich angepasster Infrastrukturentwicklung sein. Es gilt aber auch zu beachten, dass ein leistungsfähiges Autobahnnetz eine wichtige Voraussetzung für die Erreichbarkeit von Frankfurt am Main und für die stadtverträgliche Bewältigung von Durchgangsverkehren darstellt. Die aktuell von der Autobahn GmbH beauftragte Machbarkeitsstudie zu einem 10-streifigen Ausbau der A 5 zeigt, dass der Magistrat mit seiner Position auf Bundesebene bisher nicht durchdringen konnte: Die prognostizierte Verkehrsnachfrage übersteigt rechnerisch die Kapazität des im aktuellen Bedarfsplan festgehaltenen Ausbaubedarfs der A 5 (8-streifig nördlich des Nordwestkreuzes bzw. 10-streifig südlich des Nordwestkreuzes). Die Potenziale von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, der temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) beispielsweise, werden in der Bedarfsplanung nicht berücksichtigt. Die Autobahn GmbH hat auf Fachebene über die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für einen über den Bedarfsplan hinausgehenden Ausbau nachrichtlich informiert. Da dem Magistrat noch keine Ergebnisse der Studie vorliegen, geht er weiter von den Angaben des Bedarfsplans als gesetzlicher Grundlage der Ausbauplanung aus. Der Magistrat wird im Rahmen möglicher informeller Planungsgespräche und formeller Planungsbeteiligungen seine Kritik an der einseitig nachfrageorientierten Planungsphilosophie weiter gegenüber der Autobahn GmbH zum Ausdruck bringen. Vor dem Hintergrund immer wieder aufkommender kommunalpolitischer Forderungen ist diese Position unter Umständen jedoch nur eingeschränkt robust.