Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans
Stadtverordnetenversammlung
35
14. November 2024
14. November 2024
Zusammenfassung
In der Anregung wird vorgeschlagen, dass der Magistrat alle notwendigen Schritte einleitet, um den Ausbau der BAB 5 zu verhindern und den von der hessischen Landesregierung geforderten beschleunigten Ausbau zurückzunehmen. Die Bevölkerung leidet unter Lärm und Umweltauswirkungen, die durch den Ausbau entstehen würden. Es wird eine Investition in Lärmschutz und öffentlichen Nahverkehr gefordert.
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Beschluss
Der Magistrat wird gebeten, alle möglichen notwendigen und rechtlichen Schritte einzuleiten, um 1. einen zehnspurigen Ausbau der BAB 5 zu verhindern (der achtspurige Ausbau ist hiervon nicht betroffen) und darüber hinaus 2. dafür Sorge zu tragen, dass der durch die Hessische Landesregierung geforderte beschleunigte Ausbau wieder zurückgenommen wird. (OA 482 mit Maßgabe)