Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans
Stadtverordnetenversammlung
35
14. November 2024
14. November 2024
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 zu verhindern und die Rücknahme des beschleunigten Ausbaus durch die hessische Landesregierung zu erreichen. Dies geschieht aufgrund der hohen Lärmbelastung und der negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Lebensqualität der Frankfurter Bevölkerung und eine nachhaltige Verkehrspolitik.
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Beschluss
Der Magistrat wird gebeten, alle möglichen notwendigen und rechtlichen Schritte einzuleiten, um 1. einen zehnspurigen Ausbau der BAB 5 zu verhindern (der achtspurige Ausbau ist hiervon nicht betroffen) und darüber hinaus 2. dafür Sorge zu tragen, dass der durch die Hessische Landesregierung geforderte beschleunigte Ausbau wieder zurückgenommen wird. (OA 482 mit Maßgabe)