Umsetzung der Milieuschutzsatzungen
Vorlagentyp: A FRAKTION
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 06.02.2019, A 453 Betreff: Umsetzung der
Milieuschutzsatzungen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.04.2019
Immer wieder beschäftigt sich der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau mit dem Thema der Milieuschutzsatzungen.
Insbesondere aus den Ortsbeiräten werden immer wieder Initiativen an die
Stadtverordnetenversammlung herangetragen. So fordert beispielsweise der
Ortsbeirat 2 in der Vorlage OA 335/2018: "Die im Ortsbezirk 2 gültigen Milieuschutzsatzungen
werden konsequent zum Schutz der ansässigen Bevölkerung genutzt. Dies
schließt die Nutzung des Vorkaufsrechts bzw. die Erzwingung von
Abwendungsvereinbarungen ein. Dies gilt auch für mögliche rechtliche
Zweifelsfälle."
Darüber hinaus habe der Magistrat
sicher zu stellen, dass die "notwendigen personellen Kapazitäten" und die
"notwendigen finanziellen Ressourcen für die Ausübung von Vorkaufsrechten
bereitstehen".
Dies vorausgeschickt, möge der
Magistrat folgende Fragen beantworten:
1. Wie hoch würden bei einer
großzügigen Auslegung und Ausübung (d.h. auch in Grenzfällen) der in den
Milieuschutzsatzungen verankerten Vorkaufsrechte (und vergleichbare Werkzeuge)
der prognostizierte personelle Bedarf und der finanzielle Bedarf ausfallen?
2. Wie hoch würde bei einer
großzügigen Auslegung und Ausübung (d.h. auch in Grenzfällen) der in den
Milieuschutzsatzungen verankerten Vorkaufsrechte (und vergleichbare Werkzeuge)
der prognostizierte strukturelle Bedarf, beispielsweise im Hinblick auf
Rechtsberatungen, möglicherweise notwendige Stellen zum optimalen Austausch in
der Zusammenarbeit der beteiligten Ämter, etc.) ausfallen?
Antragsteller:
FRAKTION
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Herbert
Förster Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
26.11.2018, OA 335
Bericht des
Magistrats vom 23.08.2019, B 305
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.02.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage A 453 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4163, 31. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 60 10