Umsetzung der Milieuschutzsatzungen
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Anfrage vom 06.02.2019, A 453
Betreff: Umsetzung der Milieuschutzsatzungen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.04.2019 Immer wieder beschäftigt sich der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau mit dem Thema der Milieuschutzsatzungen. Insbesondere aus den Ortsbeiräten werden immer wieder Initiativen an die Stadtverordnetenversammlung herangetragen. So fordert beispielsweise der Ortsbeirat 2 in der Vorlage OA 335/2018: "Die im Ortsbezirk 2 gültigen Milieuschutzsatzungen werden konsequent zum Schutz der ansässigen Bevölkerung genutzt. Dies schließt die Nutzung des Vorkaufsrechts bzw. die Erzwingung von Abwendungsvereinbarungen ein. Dies gilt auch für mögliche rechtliche Zweifelsfälle." Darüber hinaus habe der Magistrat sicher zu stellen, dass die "notwendigen personellen Kapazitäten" und die "notwendigen finanziellen Ressourcen für die Ausübung von Vorkaufsrechten bereitstehen". Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat folgende Fragen beantworten:
- Wie hoch würden bei einer großzügigen Auslegung und Ausübung (d.h. auch in Grenzfällen) der in den Milieuschutzsatzungen verankerten Vorkaufsrechte (und vergleichbare Werkzeuge) der prognostizierte personelle Bedarf und der finanzielle Bedarf ausfallen?
- Wie hoch würde bei einer großzügigen Auslegung und Ausübung (d.h. auch in Grenzfällen) der in den Milieuschutzsatzungen verankerten Vorkaufsrechte (und vergleichbare Werkzeuge) der prognostizierte strukturelle Bedarf, beispielsweise im Hinblick auf Rechtsberatungen, möglicherweise notwendige Stellen zum optimalen Austausch in der Zusammenarbeit der beteiligten Ämter, etc.) ausfallen?