Modernisierung des Bahnhofes Frankfurt-Rödelheim
Vorlagentyp: OA
Inhalt
Anregung vom 19.04.2005, OA 1932 entstanden aus Vorlage: OF 660/7 vom 04.04.2005
Betreff: Modernisierung des Bahnhofes Frankfurt-Rödelheim
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. v. 24.06.1999, § 4448 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4448 vom 24.06.1999 wird dahin gehend modifiziert, dass nunmehr die vom Planungsdezernat vorgelegte optimierte Planungsvariante mit integrierten Rampen in U-Form im Unterführungsbereich weiterverfolgt wird.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Basis die Umsetzung des Sanierungsvorhabens zügig voranzutreiben und die entsprechenden Vorlagen zeitnah Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat zuzuleiten, so dass ein Baubeginn wie geplant im Jahr 2006 möglich bleibt.
- Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Bauausführungsplanung mit dem Ortsbeirat in bewährter Weise zusammenzuarbeiten.
- Der Magistrat wird weiterhin gebeten, mit der Deutschen Bahn AG über die wünschenswerte geringere Durchgangshöhe in Verhandlung zu bleiben, sofern dies nicht zu Verzögerungen in der Ausführung führt. Begründung: Die ursprünglich von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vorplanung sah keine Rampen für mobilitätseingeschränkte Personen (insbesondere Behinderte mit Rollstühlen, Eltern mit Kinderwagen und Radfahrer) vor, sondern ausschließlich Aufzüge. Aufgrund der stadtteilverbindenden Funktion der Unterführung am Rödelheimer Bahnhof und auf Basis der vom Planungsdezernat zwischenzeitlich erhobenen Nutzungszahlen konnte die bisherige Vorplanung nicht mehr als zweckdienlich angesehen werden. Der Verkehrsausschuss der Stadtverordnetenversammlung hat ebenfalls seine ursprünglichen Bedenken gegen die Einbeziehung von Rampen zurückgezogen. Die neue optimierte Planung (siehe Anhang, Quelle: Stadtplanungsamt) ist mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Sie erfüllt ebenfalls die zentralen Forderungen des Ortsbeirates nach einer städtebaulich ansprechenden Platzgestaltung als auch nach einer verbesserten Sicherheitslage der Bürger bei der Benutzung der Unterführung in den Abendstunden. Die nun vorliegende Planung weist im eisenbahnrechtlich relevanten Bereich keinerlei Veränderungen auf, so dass die bisher erfolgten Abstimmungs- und Planungsarbeiten zwischen Stadt und Deutscher Bahn AG von der Änderung unberührt bleiben. Ein Beginn der Baumaßnahme im Jahr 2006 bleibt weiterhin möglich. Die erforderlichen Mehrkosten zur Realisierung der Rampen können nach Einschätzung des Planungsdezernates grundsätzlich aus Mitteln der Stellplatzablöse finanziert werden, da eine Ertüchtigung einer zentralen Radverkehrsverbindung erfolgt. Anlage 1 (ca. 920 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7